Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) laufend

Erlebnis.NRW Förderung: Zukunft für Kultur, Natur & Tourismus in NRW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Erlebnis.NRW Förderung unterstützt Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Projekte in den Bereichen Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus voranzutreiben, insbesondere durch Digitalisierung und Infrastrukturmaßnahmen. Die genaue Förderhöhe und -quote ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Erlebnis.NRW: Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Das Programm „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ ist ein wichtiges Instrument des Landes Nordrhein-Westfalen, um die Zukunftsfähigkeit der Tourismus-, Kultur- und Naturlandschaft zu stärken. Es richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, von Kommunen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Verbänden. Die Förderung zielt darauf ab, innovative Projekte zu unterstützen, die einen Beitrag zur Digitalisierung, zur Verbesserung der Infrastruktur und zur nachhaltigen Entwicklung in diesen Sektoren leisten.

Die genauen Konditionen und Schwerpunkte der Förderung werden in den jeweiligen Projektaufrufen und Förderrichtlinien festgelegt. Es ist daher entscheidend, die aktuellen Veröffentlichungen des Fördergebers zu prüfen, um die spezifischen Anforderungen an Ihr Vorhaben zu verstehen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
  • Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen aus dem Dienstleistungs-, Kultur-/Kreativwirtschafts- oder Gastgewerbe-/Tourismusbereich sind.
  • Sie Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Infrastruktur, Kultur, Natur oder nachhaltigem Tourismus planen.
  • Sie die Förderrichtlinien für aktuelle Projektaufrufe genau prüfen und die dort genannten Kriterien erfüllen können.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen realisiert werden soll.
  • Ihr Unternehmen keiner der genannten Zielgruppen oder Branchen angehört.
  • Sie bereits mit Ihrem Projekt begonnen haben, bevor der Antrag gestellt und bewilligt wurde.
  • Sie eine feste Förderquote oder einen Höchstbetrag erwarten, der nicht in den aktuellen Richtlinien spezifiziert ist.

Förderfähige Kosten im Rahmen von Erlebnis.NRW

Die Förderfähigkeit von Kosten im Rahmen der Erlebnis.NRW Förderung hängt stark von den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Projektaufrufes ab. Grundsätzlich werden Ausgaben unterstützt, die direkt zur Umsetzung der geförderten Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Infrastruktur, Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus beitragen. Dazu können beispielsweise Kosten für Personal, externe Dienstleistungen (z. B. für digitale Lösungen), Sachausgaben für Investitionen in Infrastruktur oder auch Kosten für Marketing und Kommunikation im Kontext des Projekts gehören. Nicht förderfähig sind in der Regel bereits vor Antragstellung entstandene Kosten, laufende Betriebskosten oder solche Ausgaben, die nicht direkt dem Projektzweck dienen. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für die Erlebnis.NRW Förderung

  1. Prüfung der Förderrichtlinie – Informieren Sie sich über die aktuellen Projektaufrufe und die dazugehörigen Förderrichtlinien auf der Webseite des Fördergebers. Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die spezifischen Ziele und Kriterien erfüllt.
  2. Konzeption des Projekts – Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, Zeitplanung und den Finanzierungsplan Ihres Vorhabens klar darlegt.
  3. Antragstellung – Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor und reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht über das im Projektaufruf genannte Verfahren ein. Achten Sie auf die Vollständigkeit und Korrektheit aller Angaben.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen detaillierten Verwendungsnachweis ein, der die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel belegt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Erlebnis.NRW Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie)
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend (mit Projektaufrufen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Erlebnis.NRW Förderung

Wer kann die Erlebnis.NRW Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (insbesondere kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Branchenschwerpunkte liegen im Dienstleistungssektor, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Gastgewerbe und Tourismus.

Wie hoch ist die Förderquote bei Erlebnis.NRW?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Projektaufruf und der aktuellen Förderrichtlinie. Es handelt sich um einen Zuschuss, dessen Umfang den spezifischen Anforderungen des geförderten Vorhabens und den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.

Welche Projekte werden im Rahmen der Erlebnis.NRW Förderung unterstützt?

Gefördert werden Projekte, die die Zukunftsfähigkeit von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus in Nordrhein-Westfalen stärken. Dies umfasst insbesondere Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Infrastrukturmaßnahmen sowie innovative Konzepte für Kultur, Naturerlebnisse und nachhaltige Tourismusangebote.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) sowie den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Förderprogramme entsprechen. Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall und eine Abstimmung mit den Fördergebern ist vorab dringend empfohlen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei Erlebnis.NRW?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit der Umsetzung des Projekts beginnt, bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Fördermittel. Auch unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen sowie eine mangelnde Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen und Kriterien des jeweiligen Projektaufrufes führen oft zur Ablehnung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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