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Energieeffizienz Modul 3 Förderung: KfW-Kredit für MSR, Sensorik & Software

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Energieeffizienz Modul 3 Förderung der KfW bietet Unternehmen bundesweit zinsgünstige Kredite für Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagement-Softwarezur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Dieses Programm ist für alle Unternehmensgrößen und Branchen offen und ein wichtiger Baustein für nachhaltige Betriebsabläufe.

Die KfW-Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 3) unterstützt Ihr Unternehmen dabei, durch den Einsatz moderner Technik den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Ob Sie in smarte MSR-Systeme, präzise Sensorik oder leistungsfähige Energiemanagement-Software investieren möchten – dieser Kredit kann Ihre Vorhaben finanzieren. Die genauen Konditionen und die Höhe des Kredits sind dabei von Ihrem individuellen Projekt und den aktuellen Richtlinien abhängig.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist.
  • Sie in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software investieren möchten.
  • Sie Ihre Energie- und Ressourceneffizienz verbessern wollen.
  • Sie ein zinsgünstiges Darlehen für Ihre Investition suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie bereits mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen haben.
  • Sie einen direkten Zuschuss statt eines Kredits suchen.
  • Ihr Vorhaben nicht primär der Energie- oder Ressourceneffizienz dient.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Im Rahmen der Energieeffizienz Modul 3 Förderung sind Investitionen förderfähig, die direkt der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz dienen. Dazu gehören insbesondere:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR): Systeme zur Optimierung von Betriebsabläufen und Energieflüssen.
  • Sensorik: Intelligente Sensoren zur Erfassung relevanter Daten für effizientes Management.
  • Energiemanagement-Software: Softwarelösungen zur Analyse, Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen.

Die genauen Kriterien für die Förderfähigkeit sind in der jeweiligen Förderrichtlinie der KfW detailliert beschrieben. Es ist entscheidend, dass Ihre geplante Investition nachweislich zur Reduzierung des Energie- oder Ressourcenverbrauchs beiträgt.

So läuft der Antrag für die Energieeffizienz Modul 3 Förderung

  1. Beratung und Planung – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Energieberater unterstützen.
  2. Antragstellung bei Ihrer Hausbank – Der KfW-Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt. Reichen Sie dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
  3. Prüfung und Zusage – Die KfW prüft den Antrag über Ihre Hausbank. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Zusage.
  4. Umsetzung des Vorhabens – Nach Erhalt der Zusage können Sie mit der Umsetzung Ihrer Effizienzmaßnahmen beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie den Verwendungsnachweis über Ihre Hausbank bei der KfW ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 3)

Förderart Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber KfW
Region Bund (bundesweit)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen, große Unternehmen aus allen Branchen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Energieeffizienz Modul 3 Förderung

Wer kann die Energieeffizienz Modul 3 Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – die in Deutschland ansässig sind und in den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur-/Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig sind. Das Programm ist branchenoffen.

Wie hoch ist die Förderung im Modul 3?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) im Modul 3 wird als zinsgünstiger Kredit vergeben. Die genaue Höhe der Förderkonditionen und des Höchstbetrags sind abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Programms und Ihrem individuellen Vorhaben. Verbindliche Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der KfW.

Was sind förderfähige Investitionen im Modul 3?

Förderfähig sind Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie Energiemanagement-Software, die nachweislich zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen. Ziel ist es, den Energie- und Ressourcenverbrauch durch smarte Technologien zu optimieren.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit Ihrer Hausbank und gegebenenfalls einem spezialisierten Förderberater abzustimmen, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Der häufigste Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits einen Liefervertrag unterschrieben oder mit der Umsetzung des Projekts begonnen haben, bevor der Kreditantrag bei Ihrer Hausbank eingereicht und von der KfW positiv geprüft wurde, verlieren Sie in der Regel den gesamten Förderanspruch. Stellen Sie den Antrag immer rechtzeitig!

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.