BAFA laufend

Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude: Kostenlose Ersteinschätzung

Geprüft am 16.06.2024
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittelunternehmen), Verbänden und Privatpersonen einen Zuschuss für die Energieberatung von Wohngebäuden an. Die Förderung unterstützt die Analyse des energetischen Zustands und die Planung von Sanierungsmaßnahmen. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Anträge können laufend gestellt werden, müssen jedoch vor Beratungsbeginn erfolgen.

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern. Sie richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Verbände. Ziel ist es, professionelle Energieberatungen zu ermöglichen, die den Weg für fundierte Investitionsentscheidungen in energetische Sanierungen ebnen. Die Förderung deckt einen Teil der Kosten für eine umfassende Analyse und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ab.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind und dessen Energieeffizienz verbessern möchten.
  • Sie eine professionelle Analyse und einen Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude benötigen.
  • Sie als Unternehmen (KMU), Verband oder Privatperson antragsberechtigt sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie bereits mit der Energieberatung begonnen oder einen Beratervertrag unterschrieben haben.
  • Ihr Vorhaben keine energetische Sanierung von Wohngebäuden betrifft.
  • Sie ausschließlich eine Förderung für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen suchen (hierfür gibt es andere Programme).

Förderfähige Kosten

Grundsätzlich sind die Kosten für die qualifizierte Energieberatung selbst förderfähig. Dazu gehören die detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes, die Analyse von Energieverbräuchen und Einsparpotenzialen, die Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Auch die Erläuterung der Ergebnisse und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung können Teil der geförderten Leistung sein. Nicht förderfähig sind in der Regel Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen oder für Beratungen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden.

So läuft der Antrag

  1. Energieberater finden – Beauftragen Sie einen bei der BAFA gelisteten Energieberater für Wohngebäude.
  2. Antrag stellen – Der Energieberater hilft Ihnen bei der Antragstellung über das Online-Portal der BAFA. Dies muss vor Beratungsbeginn erfolgen.
  3. Zuwendungsbescheid erhalten – Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bescheid über die Förderzusage.
  4. Beratung durchführen – Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Energieberatung beginnen.
  5. Verwendungsnachweis einreichen – Nach Abschluss der Beratung reichen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Auszahlung des Zuschusses ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude

Förderart Zuschuss
Förderquote — (siehe Richtlinie)
Höchstbetrag — (siehe Richtlinie)
Fördergeber BAFA
Region Bund
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zur Energieberatung für Wohngebäude (FAQ)

Wer kann die Förderung für eine Energieberatung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden. Dazu zählen Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Verbände und Vereinigungen.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung?

Die genaue Höhe des Zuschusses ist nicht pauschal festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Beratung und dem gewählten Modul. Die aktuellen Förderquoten und Höchstbeträge sind den jeweils gültigen Förderrichtlinien der BAFA zu entnehmen.

Wann muss der Antrag für die Energieberatung gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend gestellt und von der BAFA bewilligt werden, bevor Sie mit der Energieberatung beginnen oder einen Beratungsvertrag abschließen. Dies ist ein entscheidender Punkt, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum Verlust des Förderanspruchs führen kann.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wird er gefördert?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine detaillierte Roadmap für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, die von einem qualifizierten Energieberater erstellt wird. Er zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Die Erstellung eines iSFP ist ein zentraler Bestandteil der geförderten Energieberatung.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen für dieselbe Beratungsleistung ausgeschlossen. Für die Umsetzung der im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen können jedoch weitere Förderungen (z.B. für Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen) in Anspruch genommen werden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der Energieberatungsförderung?

Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn. Wer bereits einen Energieberater beauftragt oder einen Vertrag unterschrieben hat, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, verliert in der Regel seinen Anspruch auf den Zuschuss.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.