Land Baden-Württemberg laufend prüfen

Energie vom Land Bioenergie: Kredit für Baden-Württemberg

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Landesprogramm Energie vom Land Bioenergie unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg bei Investitionen in Bioenergie und erneuerbare Energien. Die Förderung erfolgt als Förderkredit für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe aller Größenklassen. Details zu Zinssätzen und Höchstbeträgen richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Förderung

Das Programm Energie vom Land Bioenergie richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg. Ziel ist die verlässliche Finanzierung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Bioenergie. Der Fördergeber stellt Mittel als Förderkredit zur Verfügung. Die genauen Konditionen, Höchstbeträge und Zinssätze sind abhängig von der konkreten Antragstellung und der geltenden Richtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Betrieb eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg hat
  • Sie in Bioenergie oder erneuerbare Energien investieren möchten
  • Sie im produzierenden Gewerbe oder der Landwirtschaft tätig sind
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg umgesetzt wird
  • Die Maßnahme bereits vor der Antragstellung vertraglich begonnen wurde

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt Bioenergie. Dazu zählen Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie in Unternehmen. Die genaue Abgrenzung förderfähiger Ausgaben entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie des Fördergebers.

So läuft der Antrag für Energie vom Land Bioenergie

  1. Vorhabensplanung: Technische Konzeption und Kostenaufstellung für das Bioenergie-Projekt erstellen.
  2. Antragstellung: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Förderstelle beziehungsweise Hausbank einzureichen.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach der formalen Bestätigung erfolgt die Umsetzung und spätere Abrufung der Kreditmittel.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderbereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Förderhöhe / Quote siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Baden-Württemberg
Zielgruppe Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen (Produzierendes Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Energie vom Land Bioenergie

Wer ist für Energie vom Land Bioenergie antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg, unabhängig von der Unternehmensgröße (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen).

Welche Förderart bietet Energie vom Land Bioenergie?

Das Programm wird als Kredit zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Bioenergie bereitgestellt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn eingehen. Ein Vorab-Vertragsabschluss führt zum Verlust der Förderfähigkeit.

Wo gilt das Förderprogramm?

Der räumliche Geltungsbereich ist auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränkt.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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