Energie vom Land Bioenergie: Kredit für Baden-Württemberg
Wer bekommt was? Einordnung der Förderung
Das Programm Energie vom Land Bioenergie richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg. Ziel ist die verlässliche Finanzierung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Bioenergie. Der Fördergeber stellt Mittel als Förderkredit zur Verfügung. Die genauen Konditionen, Höchstbeträge und Zinssätze sind abhängig von der konkreten Antragstellung und der geltenden Richtlinie.
- Ihr Betrieb eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg hat
- Sie in Bioenergie oder erneuerbare Energien investieren möchten
- Sie im produzierenden Gewerbe oder der Landwirtschaft tätig sind
- Das Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg umgesetzt wird
- Die Maßnahme bereits vor der Antragstellung vertraglich begonnen wurde
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt Bioenergie. Dazu zählen Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie in Unternehmen. Die genaue Abgrenzung förderfähiger Ausgaben entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie des Fördergebers.
So läuft der Antrag für Energie vom Land Bioenergie
- Vorhabensplanung: Technische Konzeption und Kostenaufstellung für das Bioenergie-Projekt erstellen.
- Antragstellung: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Förderstelle beziehungsweise Hausbank einzureichen.
- Bewilligung & Umsetzung: Nach der formalen Bestätigung erfolgt die Umsetzung und spätere Abrufung der Kreditmittel.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit |
| Förderbereich | Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung |
| Förderhöhe / Quote | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen (Produzierendes Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu Energie vom Land Bioenergie
Wer ist für Energie vom Land Bioenergie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg, unabhängig von der Unternehmensgröße (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen).
Welche Förderart bietet Energie vom Land Bioenergie?
Das Programm wird als Kredit zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Bioenergie bereitgestellt.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn eingehen. Ein Vorab-Vertragsabschluss führt zum Verlust der Förderfähigkeit.
Wo gilt das Förderprogramm?
Der räumliche Geltungsbereich ist auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränkt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.