EGF Förderung: Hilfen bei Massenentlassungen & Strukturwandel
Klartext-Einordnung: Wer bekommt was?
Die EGF Förderung dient als europäisches Kriseninstrument, um die Folgen tiefgreifender Restrukturierungen und Massenentlassungen abzufedern. Das Programm richtet sich bundesweit an von Restrukturierung betroffene Personen, Unternehmen, Vereine sowie Verbände. Konkrete Förderhöhen und Quoten sind je nach Einzelfall und Förderaufruf geregelt – siehe Förderrichtlinie.
- Sie von Restrukturierungen oder Standortschließungen betroffen sind
- Bedarf an Qualifizierung, Umschulung oder Existenzgründungsberatung besteht
- Ein regionaler oder branchenspezifischer Anpassungsbedarf vorliegt
- Reguläre Routine-Investitionen ohne Bezug zu Strukturkrisen geplant sind
- Keine Qualifizierungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen vorliegen
- Kein Zusammenhang mit weltwirtschaftlichen Umbrüchen gegeben ist
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Im Rahmen der EGF Förderung können maßgeschneiderte Unterstützungspakete finanziert werden. Förderfähig sind insbesondere:
- Weiterbildung, Umschulung und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unterstützung bei der Existenzgründung und Festigung
- Beratung, Berufsorientierung und individuelle Jobsuche
- Spezifische Beihilfen und Zulagen im Rahmen von Anpassungsprojekten
So läuft der Antrag für die EGF Förderung
- Bedarf ermitteln: Prüfen Sie die spezifischen Kriterien für den Restrukturierungs- oder Entlassungsfall.
- Antragsunterlagen vorbereiten: Erstellen Sie das Maßnahmekonzept gemäß den Vorgaben der Richtlinie.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Umsetzung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids werden die vorgesehenen Qualifizierungs- und Hilfsmaßnahmen durchgeführt.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Programmname | Förderung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021 – 2027) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Regionalförderung, Arbeit, Existenzgründung & Festigung |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Bundesweit (Bund) |
| Antragsberechtigt | Privatpersonen, Unternehmen, Verbände / Vereinigungen |
| Unternehmensgröße | Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur EGF Förderung
Wer ist im Rahmen der EGF Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?
Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge sind im amtlichen Stammdatensatz nicht pauschal beziffert – siehe Förderrichtlinie.
Welche Fristen gelten bei der Antragstellung?
Fristen und Stichtage richten sich nach den jeweiligen Aufrufen und Ereignissen. Der Status ist laufend zu prüfen.
Welche Branchen werden unterstützt?
Die Förderung umfasst Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Land-/Forst-/Fischwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.