BAFA / BMWE laufend prüfen

EEW Transformationsplan (Modul 5): Zuschuss für Klimaneutralität

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der EEW Transformationsplan (Modul 5) unterstützt unternehmerische Vorhaben bei der systematischen Planung der eigenen Dekarbonisierung. Der Bund gewährt dafür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen im gesamten Bundesgebiet. Details regelt die offizielle Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim EEW Transformationsplan?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) fördert mit Modul 5 die Erstellung eines ganzheitlichen Transformationsplans. Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen in Deutschland, die ihre Prozesse langfristig auf Treibhausgasneutralität umstellen möchten.

Gefördert werden Ausgaben für die Erstellung des Transformationsplans sowie für die damit verbundenen Beratungs- und Messdienstleistungen. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine fundierte Strategie zur Senkung Ihrer Treibhausgasemissionen entwickeln möchten.
  • Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist und zum produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel oder Dienstleistungssektor gehört.
  • Mit der Maßnahme oder Beauftragung noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Verbindliche Verträge mit Dienstleistern bereits vor der Antragstellung unterzeichnet wurden.
  • Lediglich unzusammenhängende Einzelmaßnahmen ohne Gesamtklimaschutzkonzept geplant sind.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BAFA / BMWE
Region Bundesweit (Bund)
Status laufend prüfen

So stellen Sie den Antrag für den EEW Transformationsplan

  1. Vorhaben definieren: Ermitteln Sie den Analysebedarf und vergleichen Sie Qualifikationen externer Experten.
  2. Antrag vorbereiten: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente gemäß der aktuellen Richtlinie zusammen.
  3. Antrag online einreichen: Reichen Sie den Förderantrag über das dafür vorgesehene Online-Portal der Bewilligungsbehörde vor Maßnahmebeginn ein.
  4. Bescheid abwarten: Beginnen Sie mit der Erstellung des Plans erst nach Bewilligung oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Eingehen rechtlicher Verpflichtungen. Bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Maßnahmebeginn und schließt eine Förderung aus.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuellen Richtlinien ab und vermitteln bei Bedarf spezialisierte Berater.

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Häufige Fragen zum EEW Transformationsplan

Wer ist für den EEW Transformationsplan antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen) mit Betriebsstätte in Deutschland.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung im Modul 5?

Die konkrete Förderquote und der Höchstbetrag hängen von den Regelungen der jeweils gültigen Richtlinie sowie der Unternehmensgröße ab. Genaue Beträge entnehmen Sie bitte den offiziellen Programmunterlagen.

Wann muss der Förderantrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem Abschluss von Verträgen zur Erstellung des Transformationsplans eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für externe Berater?

Dienstleister und Berater sollten fundierte Expertise in Energieeffizienz und Klimaschutz-Management vorweisen können, um förderkonforme Ergebnisse zu sichern.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.