BAFA/KfW antragsoffen

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
0 €
Förderquote
bis 0 %
Förderart
Region
Bundesweit
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die EEW bezuschusst Investitionen, die den Energie- und Ressourcenverbrauch im Betrieb senken — etwa effiziente Anlagen, Abwärmenutzung oder Mess- und Regeltechnik. Die aktuellen Quoten und Höchstbeträge regelt die Förderrichtlinie; die konkreten Werte prüfen Sie vor Antragstellung.

Außerhalb der GRW-Fördergebiete ist die EEW oft der zentrale Hebel für die Maschinen-Modernisierung — sofern die neue Anlage messbar Energie spart. Die genauen Fördersätze werden vor Veröffentlichung gegen die aktuelle Richtlinie geprüft und ergänzt.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Schon ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Maßnahmebeginn und kann den Anspruch ausschließen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die aktuelle Förderrichtlinie.

ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.