DO! Export Förderung der Initiative Musik: Internationale Chancen
Das Programm DO! Export der Initiative Musik ist ein bundesweites Förderinstrument, das darauf abzielt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Musikwirtschaft zu stärken. Es unterstützt gezielt Unternehmen und freischaffende Akteure dabei, ihre musikalischen Werke und Dienstleistungen auf globalen Märkten zu etablieren. Durch diese Zuschüsse sollen Exportaktivitäten finanziell unterstützt und neue Geschäftschancen im Ausland erschlossen werden.
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler der Musik- oder Kreativwirtschaft sind.
- Ihr Ziel die Erschließung neuer internationaler Märkte für Ihre musikalischen Produkte oder Dienstleistungen ist.
- Sie konkrete Export-Maßnahmen wie Tourneen, Messeauftritte oder Marketingkampagnen im Ausland planen.
- Ihr Vorhaben sich ausschließlich auf den deutschen Markt bezieht.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Ihr Unternehmen nicht zur Kultur- und Kreativwirtschaft gehört.
Förderfähige Kosten im Rahmen von DO! Export
Die Initiative Musik fördert in der Regel Kosten, die direkt im Zusammenhang mit den internationalen Export-Maßnahmen stehen. Dazu können Reisekosten, Kosten für die Teilnahme an internationalen Fachmessen, Marketing- und PR-Ausgaben im Zielland oder auch Kosten für die Produktion von exportrelevanten Materialien gehören. Die genauen förderfähigen Ausgaben sind den jeweils aktuellen Richtlinien der Förderaufrufe zu entnehmen.
So läuft der Antrag
- Förderaufruf beobachten – Die Initiative Musik veröffentlicht regelmäßig spezifische Förderaufrufe mit genauen Fristen und Themenschwerpunkten für DO! Export.
- Richtlinien prüfen – Lesen Sie die aktuellen Förderrichtlinien sorgfältig durch, um die spezifischen Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen und die genaue Antragstellung zu verstehen.
- Antrag einreichen – Erstellen Sie Ihren Antrag über das Online-Portal der Initiative Musik und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
- Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung. Erst danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Eckdaten der DO! Export Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | Je nach Aufruf – siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | Je nach Aufruf – siehe Richtlinie |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur DO! Export Förderung
Wer ist antragsberechtigt für die DO! Export Förderung?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen und Freiberufler aus der Musik- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Deutschland, die internationale Export-Maßnahmen planen.
Wie hoch ist die Förderung durch DO! Export?
Die genaue Förderhöhe und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt. Sie variieren je nach spezifischem Förderaufruf, dem jeweiligen Modul und der Art der Export-Maßnahme. Verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der Initiative Musik.
Welche Maßnahmen werden im Rahmen von DO! Export gefördert?
Gefördert werden Export-Maßnahmen, die darauf abzielen, deutsche Musikprodukte und Dienstleistungen international zu vermarkten. Dies kann die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals, Tourneen im Ausland, gezielte Marketingkampagnen oder die Erstellung exportrelevanter Materialien umfassen.
Wann muss der Antrag für die DO! Export Förderung gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn, zum Beispiel durch die verbindliche Buchung von Flügen oder Unterkünften für eine Tournee, kann zum Ausschluss von der Förderung führen.
Kann die DO! Export Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Prüfen Sie hierzu die spezifischen Regelungen in der Förderrichtlinie.
Ähnliche Förderprogramme für die Kreativwirtschaft
Interessieren Sie sich für die DO! Export Förderung, könnten auch folgende Programme für Sie relevant sein:
- Förderung der Kreativwirtschaft in Deutschland
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Exportförderung für den Mittelstand
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.