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Diversifizierung Landwirtschaft NRW: Förderung für Ihren Betrieb

Geprüft am 18.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung der Diversifizierung Landwirtschaft NRW unterstützt Betriebe in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen in neue, nicht-landwirtschaftliche Einkommensquellen. Als Unternehmen können Sie einen Zuschuss erhalten, um beispielsweise touristische Angebote, Direktvermarktung oder die Verarbeitung eigener Produkte aufzubauen. Die genaue Förderhöhe ist der Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Förderung für Landwirtschaft in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Programm zur Förderung der Diversifizierung von Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich eine wichtige Unterstützung für Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Ziel ist es, die Wertschöpfung in ländlichen Gebieten zu steigern und Betrieben neue Perspektiven jenseits der reinen Urproduktion zu eröffnen. Wenn Ihr Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ansässig ist und Sie Ihr Geschäftsmodell erweitern möchten, können Sie von dieser Zuschussförderung profitieren.

Die Förderung richtet sich an alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen. Der Fokus liegt auf Investitionen, die zur Schaffung oder zum Ausbau von Tätigkeiten dienen, die nicht direkt der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Dies kann die Errichtung neuer Gebäude, der Umbau bestehender Anlagen oder die Anschaffung von Maschinen für die Verarbeitung oder Vermarktung umfassen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft in Nordrhein-Westfalen tätig ist.
  • Sie neue Einkommensquellen außerhalb der primären Landwirtschaft erschließen möchten (z. B. Tourismus, Direktvermarktung, Verarbeitung).
  • Sie in Gebäude, Anlagen oder Maschinen investieren, um diese Diversifizierung umzusetzen.
  • Ihr Vorhaben zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum beiträgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben ausschließlich die landwirtschaftliche Urproduktion betrifft.
  • Sie Ihren Betrieb nicht in Nordrhein-Westfalen haben.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Sie ausschließlich eine Finanzierung für laufende Betriebskosten suchen.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Im Rahmen der Diversifizierung Landwirtschaft NRW können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte gefördert werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Bau, Umbau und Erweiterung von Gebäuden für die neuen Tätigkeitsbereiche.
  • Kauf von Maschinen, Geräten und Betriebsausstattungen, die für die diversifizierten Aktivitäten notwendig sind.
  • Kosten für Planungsleistungen, Architekten und Ingenieure.
  • Erwerb von Software und Lizenzen, die direkt mit dem Vorhaben in Verbindung stehen.

Nicht förderfähig sind in der Regel der Erwerb von Grundstücken, Ersatzinvestitionen, die keine Erweiterung darstellen, sowie laufende Betriebskosten oder reine Finanzierungskosten. Die genauen Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die Förderung der Diversifizierung ist klar strukturiert. Ein frühzeitiger Beginn der Planung und die sorgfältige Zusammenstellung aller Unterlagen sind entscheidend für den Erfolg.

  1. Information und Beratung: Informieren Sie sich detailliert über die Förderrichtlinie und nehmen Sie gegebenenfalls eine Erstberatung in Anspruch, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu klären.
  2. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Kostenvoranschläge, etc.) beizufügen.
  3. Prüfung und Bewilligung: Die Behörde prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Förderkonditionen festlegt.
  4. Umsetzung des Vorhabens: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Diversifizierungsvorhabens beginnen.
  5. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu dokumentieren.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Diversifizierung in NRW

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Status antragsoffen (Förderaufrufe prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Diversifizierung Landwirtschaft NRW

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, die Investitionen zur Diversifizierung ihrer Tätigkeiten planen.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden abgedeckt?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind abhängig vom jeweiligen Förderaufruf und den spezifischen Modulen des Programms. Es handelt sich um einen Zuschuss für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die der Diversifizierung dienen. Details dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Das Programm ist grundsätzlich antragsoffen, wird jedoch über spezifische Förderaufrufe gesteuert, die jeweils eigene Fristen und Konditionen haben können. Es ist zwingend erforderlich, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regel, AGVO) entsprechen. Eine detaillierte Prüfung der Kumulierungsfähigkeit im Einzelfall ist unerlässlich. Informieren Sie sich hierzu in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer bereits einen Liefervertrag unterschrieben, eine Maschine bestellt oder mit Bauarbeiten begonnen hat, bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Fördermittel.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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