Sachsen / SAB laufend prüfen

Digitalisierung Zuschuss EFRE Heranführungsprojekte Sachsen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
Kleinstunternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Digitalisierung Zuschuss EFRE fördert Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen in Sachsen. Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden digitale Transformationsschritte unterstützt. Förderhöhen und Quoten richten sich nach den jeweiligen Aufrufen – siehe Förderrichtlinie. Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

Wer bekommt was beim Digitalisierung Zuschuss EFRE in Sachsen?

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Kleinstunternehmen und gewerbliche Unternehmen im Freistaat Sachsen. Zweck der Unterstützung ist die Heranführung an digitale Technologien sowie die Modernisierung von Geschäftsprozessen im Rahmen des EFRE-Programms. Da genaue Förderquoten und Höchstbeträge je nach konkretem Programmaufruf variieren, finden Sie die jeweils geltenden Beträge direkt in der offiziellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen oder Freiberufler mit Betriebsstätte in Sachsen sind.
  • Sie ein konkretes Heranführungsprojekt zur Digitalisierung planen.
  • Der Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Digitalisierungsvorhaben bereits vertraglich beauftragt oder begonnen wurde.
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Sachsen liegt.
  • Es sich um rein universelle Hardware-Erstausstattungen ohne Digitalisierungsbezug handelt.

Förderfähige Gegenstände und Maßnahmen

Gefördert werden im Rahmen von Heranführungsprojekten typischerweise Aufwendungen für die Einführung neuer digitaler Systeme, Hard- und Softwarelösungen sowie begleitende Beratungs- und Schulungsleistungen. Die detaillierte Positivliste förderfähiger Ausgaben wird über die Förderrichtlinie geregelt.

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhaben planen & Angebote einholen: Erstellen Sie eine Projektbeschreibung und holen Sie Vergleichsangebote für die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen ein.
  2. Förderantrag einreichen: Reichen Sie den Antrag elektronisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle vor Projektbeginn ein.
  3. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der formalen Genehmigung dürfen Verträge geschlossen werden.
  4. Umsetzung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Reichen Sie den Förderantrag zwingend ein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnen oder Bestellungen aufgeben. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten zum Förderprogramm

Programmname Digitalisierung Zuschuss EFRE Heranführungsprojekte
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Förderhöhe – siehe Förderrichtlinie
Geltungsbereich Sachsen (EFRE)
Zielgruppe Kleinstunternehmen & gewerbliche Unternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Digitalisierung Zuschuss EFRE

Wer darf den Zuschuss in Sachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Freie Berufe, Handwerksbetriebe und Dienstleister aus den im Programm genannten Branchen mit Betriebsstätte in Sachsen.

Welche Höhe hat der Zuschuss zur Digitalisierung?

Die genauen Fördersummen und Quoten sind im offiziellen Datensatz nicht pauschal beziffert – siehe Förderrichtlinie des jeweiligen Aufrufs.

Kann das Projekt gestartet werden, bevor die Bewilligung vorliegt?

Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist unzulässig. Erst nach formeller Antragstellung bzw. Bewilligung dürfen Verträge abgeschlossen werden.

Wo wird der Antrag eingereicht?

Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Sachsen, in der Regel über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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