Land Sachsen-Anhalt laufend prüfen

Digitaler Daseinsvorsorgeerlass Sachsen-Anhalt: Förderung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Digitaler Daseinsvorsorgeerlass in Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen, Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen bei Projekten zur digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Die Mittel stammen aus dem europäischen Fonds für den gerechten Übergang (JTF). Die Förderung erfolgt als Zuschuss – genaue Förderhöhen entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Wer wird gefördert und was umfasst das Programm?

Mit dem Digitaledaseinsvorsorgeerlass fördert das Land Sachsen-Anhalt zukunftsfähige digitale Infrastrukturen und Dienstleistungen in ländlichen Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist es, die Lebensqualität und Versorgungssicherheit durch digitale Lösungen nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind neben Kommunen und öffentlichen Einrichtungen auch Unternehmen aller Größenklassen (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Maßnahmen zur digitalen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt planen
  • Ihr Vorhaben in einer förderfähigen Region des ländlichen Raums liegt
  • Sie als Kommune, öffentlicher Träger, Verein oder Unternehmen agieren
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt außerhalb des festgelegten Fördergebiets umgesetzt wird
  • Kein direkter Bezug zur digitalen Daseinsvorsorge oder Infrastruktur besteht
  • Mit der Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Konzeption, Einführung und Umsetzung digitaler Lösungen im Bereich der Daseinsvorsorge und regionalen Infrastruktur. Da die konkreten Förderkonditionen, Höchstsätze und Förderquoten je nach projektspezifischem Aufruf variieren können, sind diese der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft die Antragstellung für den Digitalen Daseinsvorsorgeerlass

  1. Vorhabensplanung & Abgleich: Prüfen Sie die Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit den Vorgaben des Digitaledaseinsvorsorgeerlasses.
  2. Antragsvorbereitung: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen gemäß der maßgeblichen Richtlinie zusammen.
  3. Formgerechte Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Umsetzungsmaßnahmen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
  4. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne vorherige Genehmigung führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt (JTF)
Region Sachsen-Anhalt (ländlicher Raum)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuellen Fördermöglichkeiten ab und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Berater.

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Häufige Fragen zum Digitalen Daseinsvorsorgeerlass

Wer ist für den Digitalen Daseinsvorsorgeerlass antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände sowie Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen) mit Vorhaben in Sachsen-Anhalt.

Wie hoch ist die Förderquote beim Digitalen Daseinsvorsorgeerlass?

Die konkrete Förderquote sowie mögliche Höchstbeträge sind im Grunddatensatz nicht spezifiziert und richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie beziehungsweise den jeweiligen Projektaufrufen.

Welches regionale Gebiet wird durch das Programm abgedeckt?

Das Fördergebiet umfasst den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt, der im Rahmen des Fonds für den gerechten Übergang (JTF) für eine Unterstützung vorgesehen ist.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt und bewilligt werden, um einen Förderanspruch nicht zu gefährden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.