Computational Neuroscience Förderung: BMBF-Zuschuss DE-USA
Die bilaterale Initiative zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und US-amerikanischen Partnerorganisationen stärkt die internationale Spitzenforschung im Bereich der theoretischen und experimentellen Neurowissenschaften. Ziel ist es, komplexe Gehirnfunktionen durch rechnergestützte Modelle, Algorithmen und datenintensive Analysemethoden besser zu verstehen.
- Sie eine Forschungseinrichtung, Hochschule oder ein Unternehmen mit US-Partnern sind.
- Ihr Vorhaben theoretische Neurowissenschaften mit computationaler Modellierung verbindet.
- Ein klarer Mehrwert durch die internationale bilaterale Kooperation entsteht.
- Das Projekt rein national ohne US-Forschungspartner durchgeführt werden soll.
- Kein wissenschaftlicher Bezug zur mathematischen oder rechnergestützten Neurowissenschaft besteht.
- Es sich um rein kommerzielle Produktentwicklungen ohne Forschungsanteil handelt.
Voraussetzungen für die Computational Neuroscience Förderung
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen mit Sitz in Deutschland. Konsortien müssen eng mit US-amerikanischen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, die parallel bei den entsprechenden US-Förderorganisationen Anträge einreichen.
Gefördert werden personalgestützte und sachbezogene Ausgaben für Forschungsprojekte. Für Unternehmen richten sich die Förderquoten nach dem europäischen Beihilferecht; bei kleinen und mittleren Unternehmen sind dabei Aufschläge möglich – siehe Förderrichtlinie.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung, Innovation, Themenspezifisch |
| Förderquote | je nach Antragsteller – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Förderaufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMBF (Projektträger) |
| Region | Bundesweit (Deutschland / USA) |
| Status | laufend prüfen (aufruf-basiert) |
So läuft die Antragstellung
- Partnersuche & Abstimmung: Abstimmung des gemeinsamen Forschungsvorhabens mit dem US-amerikanischen Projektpartner.
- Skizzeneinreichung: Einreichen einer Projektskizze beim zuständigen Projektträger im Rahmen veröffentlichter Förderaufrufe.
- Begutachtung: Gemeinsame Evaluierung durch deutsche und US-amerikanische Fachexperten.
- Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags.
Planen Sie ein internationales Forschungsprojekt?
Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Konsortiums unverbindlich prüfen. Wir unterstützen bei der Identifikation passender Aufrufe und Partnerstrukturen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann eine Förderung im Rahmen der Zusammenarbeit beantragen?
Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen). US-Partner werden separat über die US-Förderorganisationen gefördert.
Welche Aufwendungen sind im Projekt förderfähig?
Gefördert werden Ausgaben für Projektpersonal, Geräte, Verbrauchsmaterialien sowie Reisekosten für den bilateralen Austausch – siehe Förderrichtlinie.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen von der Art der Einrichtung (Hochschule oder Unternehmen) und dem jeweiligen Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.
Was ist die wichtigste Regel beim Frist- und Projektstart?
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor der formellen Bewilligung ist nicht gestattet. Der Antrag muss vor Beginn aller Arbeiten eingereicht sein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.