antragsoffen

Clusterförderung Sachsen: Zuschüsse für Innovation und Netzwerke

Geprüft am 13.07.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die sächsische Clusterförderung Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen und Verbände mit Zuschüssen für innovative Projekte und Kooperationen. Ziel ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit durch die Stärkung von Wertschöpfungsketten und Netzwerken zu verbessern. Die konkrete Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Die sächsische Clusterförderung ist ein wichtiges Instrument des Freistaates Sachsen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken. Sie richtet sich an Akteure, die in Clustern und Netzwerken zusammenarbeiten, um gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsprojekte oder Strategieentwicklungen umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung von Kooperationen, die über einzelne Unternehmen hinausgehen und Synergien innerhalb einer Wertschöpfungskette oder eines Themenbereichs schaffen. Das Programm unterstützt somit aktiv den Aufbau und die Weiterentwicklung zukunftsfähiger regionaler Strukturen.

Clusterförderung Sachsen: Passt das Programm zu Ihnen?

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen (Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen), Forschungseinrichtung, Hochschule oder Verband in Sachsen ansässig ist.
  • Sie innovative Projekte in Kooperation mit anderen Akteuren umsetzen möchten.
  • Sie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Netzwerke zum Ziel haben.
  • Ihr Vorhaben die Zusammenarbeit in einem Cluster oder Netzwerk fördert.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Einzelprojekt ohne Kooperationspartner planen.
  • Ihr Vorhaben ausschließlich auf Routineaufgaben abzielt.
  • Sie ein Großunternehmen sind und keine förderfähigen Kooperationen mit KMU eingehen.
  • Ihr Unternehmenssitz nicht in Sachsen ist.

Förderfähige Kosten bei der Clusterförderung

Im Rahmen der sächsischen Clusterförderung sind in der Regel Ausgaben förderfähig, die direkt mit der Umsetzung der Cluster- und Netzwerkaktivitäten verbunden sind. Dazu zählen Personalkosten für Projektmitarbeiter, Sach- und Materialkosten, Kosten für externe Dienstleistungen (z. B. für Studien, Gutachten, Moderation von Workshops) sowie Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Kooperationen entstehen. Auch Investitionen, die der Infrastruktur des Clusters zugutekommen, können unter Umständen gefördert werden. Die genauen Bestimmungen zu den förderfähigen Kosten und deren Anrechenbarkeit finden Sie in der detaillierten Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag

  1. Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Cluster- oder Netzwerkprojektkonzept, das die Ziele, Partner, Maßnahmen und den erwarteten Nutzen klar darlegt.
  2. Richtlinienprüfung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen zur Clusterförderung sorgfältig auf alle Voraussetzungen und Fristen.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein, die für die Abwicklung zuständig ist. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das Online-Portal der SAB.
  4. Bewilligung – Nach positiver Prüfung und Bewertung des Vorhabens erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Clusterförderung Sachsen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Sachsen / Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen
Status antragsoffen (laufend)
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Häufige Fragen zur Clusterförderung Sachsen

Was versteht man unter Clusterförderung in Sachsen?

Die Clusterförderung in Sachsen ist ein Förderprogramm, das die Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbänden in regionalen Netzwerken und Wertschöpfungsketten unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch gemeinsame Projekte.

Wer kann die sächsische Clusterförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen, die an kooperativen Projekten teilnehmen möchten.

Welche Arten von Projekten werden im Rahmen der Clusterförderung unterstützt?

Gefördert werden Projekte, die die Zusammenarbeit in Clustern und Netzwerken stärken, beispielsweise gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsprojekte zur Einführung neuer Produkte oder Prozesse, sowie Maßnahmen zur Strategieentwicklung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Clusters.

Wie hoch ist die Förderung bei der sächsischen Clusterförderung?

Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und hängen von der Art des Vorhabens, den beteiligten Akteuren und den jeweiligen Modulen der Förderrichtlinie ab. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Richtlinie zur Clusterförderung des Freistaates Sachsen.

Kann die Clusterförderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung der Clusterförderung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall durch den Fördergeber ist immer notwendig.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung zur Clusterförderung?

Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert in der Regel den gesamten Förderanspruch. Ein weiterer Stolperstein ist ein unzureichend ausgearbeitetes Kooperationskonzept, das die Synergien und den Mehrwert der Clusterbildung nicht klar darlegt.

Ähnliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben

Ergänzend zur sächsischen Clusterförderung könnten auch folgende Programme für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung relevant sein:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.