CircularGlowUp Förderung: Kreislaufwirtschaft im Eureka-Netzwerk
Wer bekommt was bei der CircularGlowUp Förderung?
Im Rahmen der Eureka-Initiative fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neuartige Ansätze für eine kreislauffähige Zukunft erarbeiten. Das Ziel besteht darin, globale Wertschöpfungsketten nachhaltig umzugestalten, Ressourcenverluste zu minimieren und zirkuläre Geschäftsmodelle marktinteressant umzusetzen. Gefördert werden Verbundvorhaben unter Beteiligung deutscher Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft.
- Sie ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft planen
- Sie grenzüberschreitend mit europäischen Partnern im Eureka-Netzwerk kooperieren
- Ihr Vorhaben globale Wertschöpfungsketten nachhaltig transformiert
- Es sich um reine Investitionen ohne Forschungs- und Entwicklungsanteil handelt
- Keine internationale Partnerkooperation im Eureka-Rahmen vorliegt
- Das Projekt bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden personal- und sachbezogene Aufwendungen für angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Dazu zählen Personenstunden, vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen sowie projektspezifische Fremdleistungen und Reisetätigkeiten für internationale Abstimmungen. Einzelne Details zu förderfähigen Kostenpositionen sind den spezifischen Bekanntmachungen des BMBF zu entnehmen.
So läuft der Antrag bei der CircularGlowUp Förderung
- Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung zweistufig über ein Eureka-Einreichungsportal sowie die nationale Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
- Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, den förmlichen Förderantrag (easy-Online) einzureichen.
- Bewilligung und Start: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
Eckdaten zur CircularGlowUp Förderung auf einen Blick
| Offizielle Bezeichnung | Förderung von Projekten zum Thema Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp) im Rahmen von Eureka |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote / Förderhöhe | Je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber / Rahmen | BMBF / Eureka (Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | Unternehmen (KMU & Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen |
| Frist / Status | Laufend prüfen (abhängig von Förderaufrufen) |
Planen Sie ein internationales Forschungsprojekt zur Kreislaufwirtschaft?
Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens kostenlos und unverbindlich prüfen. Wir gleichen Ihr Projekt mit aktuellen Eureka-Aufrufen ab.
Häufige Fragen zur CircularGlowUp Förderung
Wer kann Anträge für das CircularGlowUp-Programm stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Größenklassen (insbesondere KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung bei CircularGlowUp?
Die konkrete Förderquote und Höchstsumme richten sich nach der jeweiligen Teilbekanntmachung sowie der Art der Antragsteller (z. B. höhere Quoten für KMU und wissenschaftliche Einrichtungen) – genauere Angaben entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Was bedeutet die Einbindung in das Eureka-Netzwerk?
Eureka ist eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung. Verbundvorhaben müssen in der Regel Konsortialpartner aus mindestens zwei verschiedenen Eureka-Mitgliedsstaaten einbinden.
Wann müssen die Projektanträge eingereicht werden?
Anträge sind an spezifische Einreichungsfristen gebunden, die im Rahmen der einzelnen Eureka-Calls veröffentlicht werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen Stichtage laufend zu prüfen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.