Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) / Eureka laufend prüfen

CircularGlowUp Förderung: Kreislaufwirtschaft im Eureka-Netzwerk

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die CircularGlowUp Förderung unterstützt internationale Kooperationsprojekte zur kreislauffähigen Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten im Rahmen des Eureka-Netzwerks. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Aufruf und Förderempfänger – Details siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der CircularGlowUp Förderung?

Im Rahmen der Eureka-Initiative fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neuartige Ansätze für eine kreislauffähige Zukunft erarbeiten. Das Ziel besteht darin, globale Wertschöpfungsketten nachhaltig umzugestalten, Ressourcenverluste zu minimieren und zirkuläre Geschäftsmodelle marktinteressant umzusetzen. Gefördert werden Verbundvorhaben unter Beteiligung deutscher Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft planen
  • Sie grenzüberschreitend mit europäischen Partnern im Eureka-Netzwerk kooperieren
  • Ihr Vorhaben globale Wertschöpfungsketten nachhaltig transformiert
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Investitionen ohne Forschungs- und Entwicklungsanteil handelt
  • Keine internationale Partnerkooperation im Eureka-Rahmen vorliegt
  • Das Projekt bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde

Förderfähige Gegenstände und Kosten

Gefördert werden personal- und sachbezogene Aufwendungen für angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Dazu zählen Personenstunden, vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen sowie projektspezifische Fremdleistungen und Reisetätigkeiten für internationale Abstimmungen. Einzelne Details zu förderfähigen Kostenpositionen sind den spezifischen Bekanntmachungen des BMBF zu entnehmen.

So läuft der Antrag bei der CircularGlowUp Förderung

  1. Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung zweistufig über ein Eureka-Einreichungsportal sowie die nationale Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
  2. Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, den förmlichen Förderantrag (easy-Online) einzureichen.
  3. Bewilligung und Start: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor der behördlichen Genehmigung führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten zur CircularGlowUp Förderung auf einen Blick

Offizielle Bezeichnung Förderung von Projekten zum Thema Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp) im Rahmen von Eureka
Förderart Zuschuss
Förderquote / Förderhöhe Je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber / Rahmen BMBF / Eureka (Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Unternehmen (KMU & Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Frist / Status Laufend prüfen (abhängig von Förderaufrufen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur CircularGlowUp Förderung

Wer kann Anträge für das CircularGlowUp-Programm stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Größenklassen (insbesondere KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung bei CircularGlowUp?

Die konkrete Förderquote und Höchstsumme richten sich nach der jeweiligen Teilbekanntmachung sowie der Art der Antragsteller (z. B. höhere Quoten für KMU und wissenschaftliche Einrichtungen) – genauere Angaben entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Was bedeutet die Einbindung in das Eureka-Netzwerk?

Eureka ist eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung. Verbundvorhaben müssen in der Regel Konsortialpartner aus mindestens zwei verschiedenen Eureka-Mitgliedsstaaten einbinden.

Wann müssen die Projektanträge eingereicht werden?

Anträge sind an spezifische Einreichungsfristen gebunden, die im Rahmen der einzelnen Eureka-Calls veröffentlicht werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen Stichtage laufend zu prüfen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.