Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen BBT classic
Die Bürgschaftsbank Thüringen BBT classic dient als Kreditsicherheit für gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler in Thüringen. Wenn für eine Bankfinanzierung bankübliche Sicherheiten fehlen, springt die Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank als Bürge ein. Dies ermöglicht Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und Festigungsmaßnahmen sowie allgemeine Investitions- und Betriebsmittel-Finanzierungen, die andernfalls an fehlenden Sicherheiten scheitern würden.
- Sie ein Kleinstunternehmer, KMU oder Existenzgründer in Thüringen sind
- Ein tragfähiges Konzept vorliegt, aber Sicherheiten für die Hausbank fehlen
- Investitionen, Betriebsmittel oder Nachfolgeregelungen finanziert werden sollen
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Thüringen liegt
- Das Vorhaben wirtschaftlich nicht tragfähig ist
- Ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition vorliegt
Förderbereiche der Bürgschaftsbank Thüringen BBT classic
Die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Thüringen BBT kann für verschiedene Finanzierungsanlässe im Rahmen der Unternehmensfinanzierung und Existenzgründung eingesetzt werden. Förderfähig sind unter anderem:
- Existenzgründung und Nachfolge: Errichtung einer selbstständigen Existenz, Übernahme bestehender Betriebe sowie Tätigkeitsbeginn freier Berufe.
- Festigung und Erweiterung: Investitionen in Gebäude, Maschinen, Fuhrpark und Geschäftsausstattung.
- Betriebsmittel und Liquidität: Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, Warenlager sowie Vorfinanzierung von Aufträgen.
So läuft der Antrag für die Bürgschaftsbank Thüringen BBT classic
- Finanzierungskonzept erstellen: Erarbeiten Sie einen Businessplan inklusive Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsvorschau.
- Hausbank einbinden: Der Antrag auf die Bürgschaft erfolgt in der Regel gemeinsam mit Ihrer Hausbank (Hausbankprinzip).
- Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank Thüringen BBT bewertet das Vorhaben und entscheidet über die Bürgschaftsübernahme.
- Kreditgewährung: Nach Bewilligung stellt die Hausbank die Kreditmittel unter Absicherung der Bürgschaft bereit.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderbereich | Existenzgründung, Festigung, Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet | Thüringen |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul/Maßnahme – siehe Förderrichtlinie |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Bürgschaftsbank Thüringen BBT classic
Wer ist über die Bürgschaftsbank Thüringen BBT antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe mit Betriebsstätte in Thüringen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Übernahmen, Existenzgründungen und Festigungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung.
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote?
Die genaue Höhe der Bürgschaft sowie die Förderquote richten sich nach dem individuellen Vorhaben – siehe Förderrichtlinie.
Ersetzt die Bürgschaft ein eigenes Eigenkapital?
Nein, eine Bürgschaft dient als Kreditsicherheit gegenüber der Bank und ist kein Eigenkapitalersatz, erhöht aber die Bonität und Besicherungsfähigkeit.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.