Bürgschaftsbank BW Garantie: Beteiligungen absichern
Wer bekommt die Bürgschaftsbank BW Garantie?
Die Garantie richtet sich an Unternehmen und Existenzgründerinnen in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben der Existenzgründung, Festigung sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen über Beteiligungen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen aus Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Produzierendem Gewerbe, Gastgewerbe/Tourismus und Kultur- sowie Kreativwirtschaft.
- Sie eine Beteiligung zur Unternehmensfinanzierung in Baden-Württemberg absichern möchten.
- Ihr Unternehmen im Handwerk, Handel, Produzierenden Gewerbe oder anderen zugelassenen Branchen tätig ist.
- Sie eine Existenzgründung oder Unternehmensfestigung planen.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
- Ihre Branche von den Förderbestimmungen ausgeschlossen ist.
- Der Beteiligungsvertrag bereits ohne entsprechende Vorbehalte geschlossen wurde.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Ausfallgarantie sind Beteiligungen, die zur Stärkung des Eigenkapitals, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Konsolidierung und Festigung von Unternehmen eingebracht werden. Details zu Einzelmodulen und Absicherungsbedingungen – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Bürgschaftsbank BW Garantie
- Vorhabensplanung & Beratung: Stimmen Sie das Vorhaben mit Ihren Beteiligungspartnern oder Kreditinstituten ab.
- Antragstellung: Reichen Sie den Antrag vor Abschluss der Beteiligung bzw. vor Maßnahmebeginn ein.
- Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg prüft die Beihilfefähigkeit und Bonität.
- Zusage & Vertragsschluss: Nach Erteilung der Garantiezusage kann die Beteiligung vollzogen werden.
| Förderart | Garantie |
| Förderbereich | Existenzgründung & Festigung, Unternehmensfinanzierung |
| Förderquote / Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Baden-Württemberg |
| Region | Baden-Württemberg |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihre Beteiligung garantienehmend ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir vergleichen Ihr Finanzierungsvorhaben mit den Richtlinien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Häufige Fragen zu Garantieentscheidungen der Bürgschaftsbank BW
Wer kann eine Garantie für Beteiligungen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen sowie etablierte Unternehmen aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Welche Branchen werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben aus Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Produzierendem Gewerbe.
Wie hoch ist die Garantiequote?
Die genaue Garantiequote und Absicherungshöhe richten sich nach den individuellen Programmmodulen – siehe Förderrichtlinie.
Darf mit der Maßnahme vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Der Antrag muss vor Abschluss des Beteiligungsvertrags gestellt werden, da sonst der Garantieanspruch erlöschen kann.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Weitere Förderprogramme in Baden-Württemberg
Suchen Sie nach weiteren Finanzierungshilfen? Prüfen Sie auch regionale Beteiligungsprogramme der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) oder Bundesförderprogramme der KfW für Unternehmensfinanzierung.