Land Niedersachsen / NBank laufend prüfen

Bürgschaften des Landes Niedersachsen: Finanzierung für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaften Niedersachsen unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Sicherung von Finanzierungen, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen. Sie ermöglichen Investitionen und Betriebsmittelkredite für eine breite Palette von Branchen im gesamten Bundesland. Die genaue Höhe der Bürgschaft richtet sich nach dem individuellen Vorhaben und der Kreditwürdigkeit.

Wenn Ihr Unternehmen in Niedersachsen ansässig ist und Ihnen für wichtige Investitionen oder Betriebsmittelkredite die nötigen Sicherheiten fehlen, können die Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinien des Landes Niedersachsen eine Lösung bieten. Diese Bürgschaften sind ein zentrales Instrument der Unternehmensfinanzierung, um die Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen zu erleichtern.

Die Bürgschaften richten sich an Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen, von der Landwirtschaft über das Handwerk bis hin zu freien Berufen und der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie sind darauf ausgelegt, Wachstum zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern, indem sie Finanzierungslücken schließen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Niedersachsen ansässig ist.
  • Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
  • Ihnen bankübliche Sicherheiten für den Kredit fehlen.
  • Sie aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, der Landwirtschaft oder den freien Berufen kommen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie bereits über ausreichende Sicherheiten für eine Bankfinanzierung verfügen.
  • Ihr Unternehmen keinen Sitz in Niedersachsen hat.
  • Sie eine reine Zuschussförderung suchen (dies ist eine Bürgschaft).

Förderfähige Vorhaben für Bürgschaften Niedersachsen

Die Landesbürgschaften in Niedersachsen können für eine Vielzahl von Vorhaben eingesetzt werden, die der Stärkung und Entwicklung Ihres Unternehmens dienen. Dazu gehören insbesondere:

  • Investitionen: Kauf von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder Grundstücken, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind.
  • Betriebsmittel: Finanzierung des laufenden Geschäftsbedarfs, z. B. für Materialeinkauf, Lagerhaltung oder Liquiditätssicherung.
  • Unternehmensgründungen: Unterstützung bei der Startfinanzierung neuer Unternehmen.
  • Unternehmensnachfolgen: Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Unternehmens.

Wichtig ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein muss und der Kreditgeber (Ihre Hausbank) eine positive Einschätzung abgibt. Die Bürgschaft dient lediglich als Absicherung für die Bank.

So läuft der Antrag für die Landesbürgschaft

Der Antragsprozess für die Bürgschaften Niedersachsen erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Diese prüft Ihr Vorhaben und leitet den Antrag dann an die Bürgschaftsbank Niedersachsen (NBank) oder die zuständige Landesbehörde weiter.

  1. Gespräch mit der Hausbank: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausbank über Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an einer Bürgschaft.
  2. Antragstellung durch die Bank: Ihre Bank bereitet den Bürgschaftsantrag vor und reicht ihn bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen (NBank) oder der Landesregierung ein.
  3. Prüfung des Bürgschaftsgesuchs: Die Bürgschaftsbank/Landesregierung prüft die Bonität des Unternehmens und die Tragfähigkeit des Vorhabens.
  4. Bürgschaftszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, die der Bank die nötige Sicherheit gibt.
  5. Auszahlung des Kredits: Ihre Bank kann den Kredit auf Basis der Bürgschaft auszahlen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Dies gilt sinngemäß auch für die Kreditaufnahme: Der Kreditvertrag sollte erst nach Bürgschaftszusage unterschrieben werden.

Eckdaten der Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Förderart Bürgschaft
Förderbereich Unternehmensfinanzierung
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Niedersachsen / NBank
Region Niedersachsen
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen, Großunternehmen, Verbände/Vereinigungen
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu den Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Wer kann eine Bürgschaft in Niedersachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen – sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Niedersachsen. Die Bürgschaft ist branchenoffen für das produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel, Landwirtschaft, Gastgewerbe, freie Berufe und die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Bürgschaftshöhe oder -quote?

Die genaue Höhe der Bürgschaft und die abgedeckte Quote hängen vom jeweiligen Modul der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinien und dem individuellen Finanzierungsbedarf ab. Konkrete Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen oder nach Rücksprache mit Ihrer Hausbank.

Welche Kosten sind über die Bürgschaft abgedeckt?

Die Bürgschaften können für eine Vielzahl von Finanzierungen eingesetzt werden, darunter Investitionskredite (z. B. für Maschinen, Gebäude) und Betriebsmittelkredite (z. B. für Material, Liquidität). Sie dienen der Besicherung von Darlehen durch Kreditinstitute.

Kann ich die Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die Kumulierung von Landesbürgschaften mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Dies hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den Richtlinien der jeweiligen Programme ab. Ihre Hausbank kann Sie hierzu beraten.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass das Vorhaben nicht wirtschaftlich tragfähig erscheint oder das Unternehmen bereits über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügt. Auch eine fehlende Bonität des Unternehmens oder ein bereits begonnener Maßnahmebeginn vor Antragstellung können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.