Land Mecklenburg-Vorpommern laufend

Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Finanzierung sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Sicherung von Finanzierungen. Wenn Ihr Unternehmen einen Kredit oder eine Leasingfinanzierung benötigt, diese aber nicht ausreichend abgesichert werden kann, können Sie eine Landesbürgschaft beantragen, um Investitionen oder Betriebsmittel zu ermöglichen.

Die Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ein wichtiges Instrument, um die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern, insbesondere wenn Banken oder Sparkassen nicht die volle Sicherheit für Kredite oder Leasingfinanzierungen übernehmen können. Sie richten sich an Unternehmen aller Größen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen, die eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Diese Bürgschaften können für eine Vielzahl von Vorhaben eingesetzt werden, darunter Investitionen in neue Maschinen, Anlagen oder Immobilien sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln, die für das laufende Geschäft notwendig sind. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung im Land zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigt.
  • Ihre Hausbank zusätzliche Sicherheiten für einen Kredit oder eine Leasingfinanzierung verlangt.
  • Sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern betreiben.
  • Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Tourismus, Dienstleistungsbereich oder der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen keine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern hat.
  • Sie keine zusätzliche Finanzierung über eine Bank oder Leasinggesellschaft benötigen.
  • Ihr Vorhaben bereits begonnen hat, bevor der Bürgschaftsantrag gestellt wurde.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind flexibel einsetzbar, um verschiedene Arten von Finanzierungsbedarfen abzudecken. Grundsätzlich förderfähig sind Kredite und Leasingfinanzierungen, die für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  • Investitionen: Dazu zählen Anschaffungen von Sachanlagen wie Maschinen, technische Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch der Bau oder Erwerb von Betriebsgebäuden.
  • Betriebsmittel: Dies umfasst Finanzierungen des Umlaufvermögens, wie zum Beispiel Materialeinkauf, Warenlager, Personalkosten oder andere laufende Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig sind.

Die genaue Höhe und die Konditionen der Bürgschaft hängen vom individuellen Vorhaben und der jeweiligen Richtlinie ab. Es gibt keine pauschalen Angaben zu Bürgschaftshöhen oder -quoten, da diese im Einzelfall geprüft und festgelegt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für Bürgschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Der Antragsprozess für die Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist klar strukturiert, um Ihnen eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen. Es ist entscheidend, die Reihenfolge der Schritte genau einzuhalten, um den Förderanspruch nicht zu gefährden.

  1. Finanzierungsgespräch mit der Hausbank: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner über Ihr Vorhaben und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf. Klären Sie ab, inwieweit die Bank Sicherheiten benötigt, die durch eine Bürgschaft abgedeckt werden könnten.
  2. Antragstellung über die Hausbank: Der eigentliche Bürgschaftsantrag wird in der Regel von Ihrer Hausbank oder Leasinggesellschaft bei der zuständigen Bürgschaftsbank oder Landesförderinstitut eingereicht. Ihre Bank begleitet Sie durch den Prozess und stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  3. Prüfung und Bewilligung: Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Antrag sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und die Notwendigkeit der Bürgschaft. Bei positiver Prüfung wird die Bürgschaft bewilligt und die Finanzierung durch Ihre Hausbank kann erfolgen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Dies gilt auch für Bürgschaften.

Eckdaten der Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Bürgschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann die Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – die eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Dies umfasst Branchen wie das produzierende Gewerbe, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Tourismus, Dienstleistungen, freie Berufe sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wofür können die Bürgschaften eingesetzt werden?

Die Bürgschaften dienen der Absicherung von Krediten und Leasingfinanzierungen für Investitionen (z. B. Maschinen, Gebäude) und Betriebsmittel (z. B. Materialeinkauf, Personalkosten). Sie sollen Finanzierungen ermöglichen, die ohne zusätzliche Sicherheiten nicht zustande kämen.

Wie hoch ist die Bürgschaftshöhe oder -quote?

Konkrete Angaben zur Höhe oder Quote der Bürgschaften sind nicht pauschal festgelegt. Diese werden im Einzelfall geprüft und orientieren sich am Finanzierungsbedarf und der individuellen Risikobewertung. Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Kann ich die Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung von Bürgschaften mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies muss jedoch im Vorfeld mit Ihrer Hausbank und der zuständigen Bürgschaftsbank abgestimmt und geprüft werden.

Was ist der häufigste Stolperstein bei der Beantragung?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Es ist absolut entscheidend, dass der Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank eingereicht wird, bevor Sie verbindliche Verträge für das zu finanzierende Vorhaben abschließen oder mit dessen Umsetzung beginnen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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