LfA Förderbank Bayern laufend

Bürgschaften der LfA: Finanzierung sichern für Ihr Unternehmen in Bayern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Bayern
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern unterstützen Unternehmen aller Größen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – bei der Sicherung von Finanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel. Sie erleichtern den Zugang zu Bankkrediten, indem die LfA einen Teil des Kreditrisikos übernimmt. Das Programm richtet sich an Existenzgründungen und etablierte Unternehmen in Bayern.

Die LfA Förderbank Bayern ist der zentrale Ansprechpartner für die Wirtschaftsförderung im Freistaat. Mit ihren Bürgschaften schließt sie Finanzierungslücken, die entstehen, wenn Banken für zukunftsfähige Vorhaben nicht ausreichend Sicherheiten finden. Dies gilt für eine Vielzahl von Branchen, darunter Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastgewerbe und freie Berufe.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel benötigt.
  • Ihre Hausbank zusätzliche Sicherheiten für das Vorhaben anfragt.
  • Sie eine Existenzgründung in Bayern planen und eine Finanzierung benötigen.
  • Sie in Bayern ansässig sind und in einer der genannten Branchen tätig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben nicht in Bayern realisiert wird.
  • Sie bereits ausreichende Sicherheiten für Ihren Kredit zur Verfügung stellen können.
  • Ihr Finanzierungsvorhaben durch andere Förderprogramme abgedeckt ist und eine Bürgschaft nicht benötigt wird.

Förderfähige Vorhaben für LfA Bürgschaften

Die Bürgschaften der LfA unterstützen eine breite Palette von Vorhaben. Dazu gehören:

  • Investitionen: Finanzierung von Anlagen, Maschinen, Gebäuden oder Digitalisierungsprojekten.
  • Betriebsmittel: Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, von Warenlagern oder Forderungen.
  • Existenzgründungen: Unterstützung bei der Startfinanzierung neuer Unternehmen.
  • Unternehmensfestigung: Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.

Die genaue Höhe der Bürgschaft und die spezifischen Konditionen hängen vom jeweiligen Finanzierungsvorhaben und den zugrunde liegenden Kreditkonditionen ab. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien der LfA Förderbank Bayern.

So läuft der Antrag für eine LfA Bürgschaft

Der Antragsprozess für eine Bürgschaft der LfA erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Hier die typischen Schritte:

  1. Gespräch mit Ihrer Hausbank: Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an einer Bürgschaft mit Ihrer Bank.
  2. Antragstellung durch die Bank: Ihre Hausbank reicht den Bürgschaftsantrag und die erforderlichen Unterlagen bei der LfA Förderbank Bayern ein.
  3. Prüfung durch die LfA: Die LfA prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und die Bonität Ihres Unternehmens.
  4. Bürgschaftszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie und Ihre Bank eine Bürgschaftszusage der LfA.
  5. Kreditvertrag: Auf Basis der Bürgschaft schließt Ihre Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen ab.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Bürgschaften der LfA

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Region Bayern
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Existenzgründer
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der LfA

Wer kann eine Bürgschaft der LfA beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Existenzgründungen, die ihren Sitz in Bayern haben und in förderfähigen Branchen tätig sind. Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und freie Berufe.

Welche Vorhaben werden mit einer LfA Bürgschaft unterstützt?

Die Bürgschaften dienen der Finanzierung von Investitionen (z. B. Maschinen, Gebäude) und Betriebsmitteln (z. B. Warenlager, Liquidität). Auch Vorhaben zur Existenzgründung oder Unternehmensfestigung sind förderfähig, sofern sie in Bayern umgesetzt werden.

Wie hoch ist die Bürgschaftssumme oder -quote?

Die LfA-Bürgschaften können einen erheblichen Teil des Kreditrisikos Ihrer Hausbank abdecken. Die genaue Bürgschaftshöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem individuellen Finanzierungsvorhaben und den aktuellen Richtlinien der LfA Förderbank Bayern. Eine konkrete Auskunft erhalten Sie über Ihre Hausbank oder direkt bei der LfA.

Kann die LfA Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben und die jeweiligen Programmkonditionen dies zulassen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit Ihrer Hausbank und gegebenenfalls der LfA abzustimmen, um Überschneidungen oder Ausschlüsse zu vermeiden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist eine unzureichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens oder eine mangelnde Bonität des Antragstellers. Auch ein bereits begonnener Maßnahmebeginn vor Antragstellung kann zur Ablehnung führen. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung des Antrags in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank ist daher entscheidend.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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