BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) laufend

BMEL Exportförderprogramm: Förderung für Agrar-, Forst- und Fischwirtschaft

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das BMEL Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen und Verbände der Agrar-, Forst- und Fischwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes bundesweit bei ihren Exportaktivitäten. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Erschließung internationaler Märkte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Ausland. Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen Modulen der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit diesem Programm gezielt die Internationalisierung deutscher Unternehmen in den Bereichen Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie verwandter produzierender Gewerbe. Ziel ist es, die Exportchancen deutscher Produkte zu verbessern und die Präsenz auf globalen Märkten zu stärken. Die Förderung richtet sich dabei an alle Unternehmensgrößen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – sowie an Verbände und Vereinigungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Verband im Bereich Agrar-, Forst-, Fischwirtschaft oder im produzierenden Gewerbe tätig ist.
  • Sie Exportaktivitäten planen oder ausbauen möchten.
  • Sie bundesweit angesiedelt sind und internationale Märkte erschließen wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keine direkten Exportbezüge hat.
  • Sie nicht in den genannten Branchen aktiv sind.
  • Sie eine allgemeine Unternehmensfinanzierung ohne Exportfokus suchen.

Förderfähige Kosten im Rahmen des BMEL Exportförderprogramms

Das BMEL Exportförderprogramm bezuschusst in der Regel Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschließung und Bearbeitung von Exportmärkten entstehen. Dazu können beispielsweise Kosten für Marktanalysen, Messeteilnahmen im Ausland, Informationsreisen, Exportberatungen oder die Anpassung von Produkten für den Export gehören. Die genauen förderfähigen Posten sind der jeweiligen Förderrichtlinie des Programms zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Module des Programms.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über die vom BMEL vorgegebenen Kanäle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
  3. Bewilligung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  4. Durchführung & Nachweis – Setzen Sie das geförderte Vorhaben um und reichen Sie anschließend einen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des BMEL Exportförderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote nicht explizit genannt – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag nicht explizit genannt – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Region Bund (bundesweit)
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum BMEL Exportförderprogramm

Wer kann das BMEL Exportförderprogramm beantragen?

Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie an Verbände und Vereinigungen, die in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft oder im produzierenden Gewerbe tätig sind und Exportaktivitäten planen.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen des BMEL Exportförderprogramms?

Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Modul und den spezifischen Maßnahmen des Exportförderprogramms ab. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMEL.

Welche Branchen profitieren vom BMEL Exportförderprogramm?

Primär profitieren Unternehmen und Verbände aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Auch das produzierende Gewerbe mit Bezug zu diesen Sektoren kann antragsberechtigt sein.

Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden und es keine expliziten Ausschlüsse in den jeweiligen Richtlinien gibt. Eine Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Exportvorhaben beginnen (z. B. Verträge abschließen), bevor Ihr Antrag bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf Förderung.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.