BioKreativ: Nachwuchsgruppen Förderung für Bioökonomie
Die Initiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken und innovative Forschung im Bereich der Bioökonomie voranzutreiben. Gefördert werden interdisziplinäre Nachwuchsgruppen, die an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angesiedelt sind. Der Fokus liegt auf Projekten, die neue Konzepte und Technologien für eine biobasierte Wirtschaft entwickeln.
- Sie eine Nachwuchsgruppe in den Natur-, Ingenieur- oder Informationstechnologien leiten.
- Ihr Forschungsvorhaben innovative Beiträge zur Bioökonomie leistet.
- Sie an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen in Deutschland tätig sind.
- Ihr Projekt keinen direkten Bezug zur Bioökonomie oder den genannten Fachbereichen hat.
- Sie ausschließlich eine Bestandsinvestition fördern lassen möchten.
- Ihr Unternehmen nicht in Forschung und Entwicklung aktiv ist.
Was wird gefördert und welche Kosten sind förderfähig?
Die BioKreativ Nachwuchsgruppen Förderung unterstützt Forschungsprojekte, die sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für eine nachhaltige Bioökonomie befassen. Dies umfasst beispielsweise die Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die Entwicklung biobasierter Produkte oder die Optimierung biotechnologischer Prozesse. Förderfähige Kosten umfassen in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten, die direkt dem Forschungsvorhaben zuzuordnen sind. Die genaue Definition der förderfähigen Ausgaben und die Höhe des Zuschusses sind der detaillierten Förderrichtlinie des BMBF zu entnehmen (Stand: 2026-04-20).
So läuft der Antrag
- Bekanntmachung prüfen – Prüfen Sie die aktuelle Bekanntmachung des BMBF für die BioKreativ Nachwuchsgruppen Förderung auf spezifische Themenschwerpunkte, Fristen und detaillierte Voraussetzungen.
- Projektskizze einreichen – Erstellen Sie eine Projektskizze, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele und die Relevanz für die Bioökonomie darlegen. Diese wird in der Regel in einem zweistufigen Verfahren eingereicht.
- Antragstellung – Bei positiver Bewertung der Projektskizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert, der detaillierte Angaben zu Personal, Kosten und Zeitplan enthält.
- Bewilligung und Zuwendungsbescheid – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen Förderkonditionen.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur BioKreativ Nachwuchsgruppen Förderung
Wer kann die BioKreativ Nachwuchsgruppen Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die Forschung im Bereich der Bioökonomie betreiben. Die Nachwuchsgruppen sollten in den Natur-, Ingenieur- oder Informationstechnologien angesiedelt sein.
Wie hoch ist die Förderung für BioKreativ Nachwuchsgruppen?
Die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt und können je nach Projekttyp und Aufruf variieren. Konkrete Angaben entnehmen Sie bitte der aktuellen Bekanntmachung des BMBF.
Was sind förderfähige Forschungsthemen im Rahmen von BioKreativ?
Gefördert werden Forschungsthemen, die innovative Beiträge zur Bioökonomie leisten. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung neuer biotechnologischer Verfahren, die Nutzung biogener Rohstoffe, die Kreislaufwirtschaft oder die Digitalisierung in der Bioökonomie. Die genauen Schwerpunkte sind den jeweiligen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Kann die BioKreativ Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU entsprechen. Dies bedeutet, dass eine Überförderung ausgeschlossen sein muss. Prüfen Sie hierzu die spezifischen Kumulierungsregeln in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich von einem Förderberater beraten.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.