Bio Wertschöpfungsketten Förderung: Bundesprogramm Ökologischer Landbau
Wer bekommt was? Klartext-Einordnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gezielt Initiativen und Vorhaben, die die Wertschöpfungskette ökologisch erzeugter Lebensmittel nachhaltig stärken. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere sowie große Unternehmen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen als auch Verbände und Vereinigungen in ganz Deutschland.
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen. Da konkrete Fördersätze und Förderhöhen je nach aktuellem Förderaufruf und Modul variieren, sind die exakten Beträge der jeweiligen Förderrichtlinie beziehungsweise den Bekanntmachungen des Projektträgers zu entnehmen.
- Sie als Unternehmen oder Verband eine Bio-Wertschöpfungskette in Deutschland aufbauen oder erweitern möchten.
- Ihr Vorhaben Erzeugung, Verarbeitung, Logistik oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse verknüpft.
- Sie das Vorhaben noch nicht gestartet haben.
- Mit den geplanten Maßnahmen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
- Das Projekt rein konventionelle Agrarprodukte ohne Öko-Zertifizierung betrifft.
- Kein klarer Bezug zur Verknüpfung mehrerer Stufen der Wertschöpfungskette vorliegt.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Bereiche
Gefördert werden Projekte, die zur Schließung von Lücken in regionalen und überregionalen Bio-Wertschöpfungsketten beitragen. Dazu gehören typischerweise die Vernetzung von Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel, der Aufbau von Logistikstrukturen für Bio-Produkte sowie Machbarkeitsstudien und Koordinationsleistungen. Welche konkreten Ausgaben förderfähig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Förderaufruf – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Bekanntmachungen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
- Projektskizze / Antrag einreichen: Reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen beim zuständigen Projektträger ein.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
- Umsetzung & Abrechnung: Nach Abschluss des Vorhabens erfolgt der Verwendungsnachweis zur Auszahlung des Zuschusses.
Eckdaten zur Bio Wertschöpfungsketten Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Landwirtschaft & ländliche Entwicklung |
| Förderhöhe / Quote | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
| Region / Geltungsbereich | Bundesweit (Bund) |
| Antragsberechtigt | Unternehmen (alle Größen), Verbände & Vereinigungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Bio Wertschöpfungsketten Förderung
Wer ist im Bundesprogramm Ökologischer Landbau antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen aus der Land- und Forstwirtschaft, dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor.
Wie hoch ist die Förderquote für Wertschöpfungsketten?
Die Förderhöhe und Förderquote richten sich nach den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Förderaufrufs – siehe Förderrichtlinie.
Gilt die Förderung deutschlandweit?
Ja, das Bundesprogramm ist ein bundesweit gültiges Förderangebot für Projekte in allen 16 Bundesländern.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor dem Start des Vorhabens bzw. vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.