Bio-Musterregionen Förderung in Baden-Württemberg
Überblick zur Bio-Musterregionen Förderung in Baden-Württemberg
Mit der Verwaltungsvorschrift zur Bio-Musterregionen Förderung verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, den ökologischen Landbau sowie die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Bio-Produkte gezielt zu stärken. Die Förderung richtet sich an Akteure im ländlichen Raum, die den Bio-Sektor vernetzen und ausbauen möchten.
Wer bekommt was? (Antragsberechtigung)
Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen aller Größenklassen (von Kleinstunternehmen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg. Schwerpunktmäßig adressiert die Förderrichtlinie die Branche Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie Kooperationen entlang der regionalen Wertschöpfungskette.
- Sie als Kommune, Verband oder Unternehmen regionale Bio-Strukturen in Baden-Württemberg aufbauen oder erweitern möchten.
- Ihr Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung im ökologischen Landbau fördert.
- Ihr Betrieb oder Projekt seinen Standort außerhalb von Baden-Württemberg hat.
- Es sich um reine Standardinvestitionen ohne Bezug zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten handelt.
Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die zur Etablierung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Bio-Musterregionen beitragen. Dazu gehören unter anderem das Regionalmanagement, Kommunikations- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Konzepte zur Steigerung des Bio-Anteils in der regionalen Wertschöpfung. Genaue Fördergegenstände und -bereiche bemessen sich nach dem spezifischen Projektaufruf – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Projektskizze und Beratung: Prüfen Sie die aktuellen Aufrufe zur VwV Bio-Musterregionen und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit den zuständigen Stellen auf.
- Antragseinreichung: Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen vor Beginn des Vorhabens bei der bewilligenden Stelle ein.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme erbringen Sie den Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (MLR) |
| Region | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen (alle Größen), Verbände & Vereinigungen |
| Status | laufend prüfen |
Möchten Sie Ihre Förderchancen in Baden-Württemberg nutzen?
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Häufige Fragen zur Bio-Musterregionen Förderung
Wer ist im Rahmen der VwV Bio-Musterregionen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen aller Betriebsgrößen sowie Verbände und Vereinigungen, die entsprechende Vorhaben in Baden-Württemberg umsetzen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei dieser Förderung?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote sind im Grunddatenbestand nicht fest beziffert und variieren je nach Aufruf und Maßnahme – siehe Förderrichtlinie.
Welche Branchen stehen im Fokus der Förderung?
Das Programm richtet sich primär an Akteure der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie angrenzende Akteure der regionalen Lebensmittelwertschöpfung.
Darf mit der Maßnahme vor der Bewilligung begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Einreichung und Genehmigung des Antrags ist in der Regel förderschädlich.
Verwandte Förderangebote
Interessieren Sie sich für weitere Unterstützungsmöglichkeiten im ländlichen Raum oder Agrarsektor? Informieren Sie sich auch über regionale Landwirtschaftsförderungen oder Agrarumweltprogramme in Baden-Württemberg.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.