BMWE antragsoffen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
30 Mio. €
Förderquote
bis 50 %
Förderart
Region
Bundesweit
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die BIK fördert Industrieprojekte, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen senken: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Emissionsvermeidung bis zu 50 %, gedeckelt auf 30 Mio. € pro Unternehmen (Quelle: BIK-Förderrichtlinie, BMWE; Stand 02/2026). Antrag vor Maßnahmebeginn über easy-Online.

Worum geht es?

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Industrievorhaben, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität leisten. Teilmodul 1 richtet sich an Betriebe, die prozessbedingte Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren — etwa durch die Umstellung energieintensiver Produktionsanlagen. Es löst das ausgelaufene Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ab.

Passt zu Ihnen, wenn …

  • Ihre Produktion energieintensiv ist und prozessbedingte Emissionen verursacht
  • Sie ein konkretes Investitionsvorhaben zur Emissionssenkung planen
  • das Vorhaben noch nicht begonnen hat (keine Bestellung, kein Vertrag)
  • Sie eine angemessene Eigenbeteiligung tragen können

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die projektbezogenen Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskosten, die unmittelbar der Treibhausgasminderung dienen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Quote liegt bei bis zu 40 Prozent; führt das Vorhaben zu einer vollständigen Vermeidung der direkten Emissionen, sind bis zu 50 Prozent möglich.

So läuft der Antrag

  1. Projektskizze über easy-Online einreichen
  2. Bei positiver Bewertung Aufforderung zum förmlichen Antrag
  3. Zuwendungsbescheid abwarten – erst dann mit dem Vorhaben starten
  4. Umsetzen und die förderfähigen Kosten sowie die Emissionsminderung nachweisen
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Schon ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Maßnahmebeginn und kann den Anspruch ausschließen.

Häufige Fragen

Ist die BIK mit anderen Förderungen kombinierbar?

Eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln ist nur in den beihilferechtlich zulässigen Grenzen möglich. Die genauen Obergrenzen hängen vom Vorhaben und der jeweiligen Beihilferegelung ab.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Da die Förderquote bei maximal 40 bzw. 50 Prozent liegt, tragen Sie mindestens den verbleibenden Kostenanteil selbst. Vorausgesetzt wird eine angemessene Eigenbeteiligung.

Gilt das Programm auch für kleinere Betriebe?

Die BIK richtet sich an Industrievorhaben im industriellen Maßstab. Für kleinere Effizienzmaßnahmen gibt es passendere Programme – der Förder-Check zeigt Ihnen die Alternativen.

Förderfähigkeit prüfen

Passt dieses Programm zu Ihrem Vorhaben?

Kostenlose Ersteinschätzung, bei Bedarf Vermittlung an einen Berater in Ihrer Region.

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Einordnung der Redaktion

Die BIK ist eines der höchstdotierten Industrieprogramme des Bundes, aber auch eines der anspruchsvollsten. Der Aufwand lohnt sich vor allem bei großen Dekarbonisierungsvorhaben mit nachweisbarer Emissionsminderung. Wer kleinere Effizienzmaßnahmen plant, fährt mit der EEW oder der BAFA-Energieberatung meist schneller. Entscheidend bleibt in jedem Fall: erst der Antrag, dann der Vertrag.

– Redaktion industriefoerderung.de

ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr.