BIK Förderung: Bis zu 50 % Zuschuss für klimafreundliche Industrieprozesse
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse voranzutreiben. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere energieintensive Industrien, die auf dem Weg zur Klimaneutralität vor großen Herausforderungen stehen. Die Förderung richtet sich an Investitionen in innovative Technologien und Verfahren, die eine nachhaltige Transformation ermöglichen.
- Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe tätig ist (Mittelstand oder Großunternehmen).
- Sie Investitionen planen, die Ihre prozessbedingten Treibhausgasemissionen erheblich senken oder vermeiden.
- Sie innovative Technologien zur Dekarbonisierung (z.B. Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung) einsetzen möchten.
- Ihr Vorhaben mindestens 25.000 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr einsparen kann.
- Sie ein Kleinstunternehmen oder eine reine Beratungsfirma sind.
- Ihr Vorhaben primär der Energieeffizienzsteigerung dient (hierfür gibt es andere BAFA-Programme).
- Sie mit dem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben (z.B. verbindliche Bestellung).
- Die CO₂-Einsparung unter der Mindestschwelle liegt.
Förderfähige Kosten und Konditionen der BIK Förderung
Die BIK Förderung deckt einen Großteil der Investitionskosten ab, die direkt mit der Emissionsminderung oder -vermeidung verbunden sind. Dazu zählen Investitionen in neue, klimafreundliche Produktionsanlagen, der Umbau bestehender Anlagen sowie die Integration von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Wasserstoff. Auch Kosten für notwendige Gutachten, Planungsleistungen und die Inbetriebnahme können förderfähig sein. Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag hängen vom jeweiligen Modul des Programms und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Für Modul 1 (Dekarbonisierung von Produktionsprozessen) können Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Bei vollständiger Emissionsvermeidung oder besonders innovativen Ansätzen kann die Förderquote bis zu 50 % betragen. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben ist auf 30 Mio. € gedeckelt. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten in der Regel höhere Förderquoten als Großunternehmen, um ihren Wettbewerbsnachteil auszugleichen (Quelle: BIK-Förderrichtlinie, BMWE; Stand: 02/2026).
So läuft der Antrag für die BIK Förderung
Der Antragsprozess für die BIK Förderung ist mehrstufig und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Er beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von der eigentlichen Antragsstellung über das Portal easy-Online des Projektträgers Jülich (PtJ). Hier eine vereinfachte Timeline:
- Konzeptentwicklung & Skizzeneinreichung – Erstellen Sie ein detailliertes Konzept Ihres Dekarbonisierungsvorhabens mit technischer Beschreibung und CO₂-Einsparprognose. Reichen Sie die Projektskizze fristgerecht über das PtJ-Portal ein.
- Antragsstellung über easy-Online – Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur förmlichen Antragsstellung aufgefordert. Hier müssen alle erforderlichen Unterlagen, Gutachten und Finanzierungspläne detailliert eingereicht werden.
- Prüfung & Bewilligung – Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und Förderfähigkeit Ihres Antrags. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
- Umsetzung & Nachweis – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Während und nach Abschluss des Projekts sind entsprechende Verwendungsnachweise zu erbringen.
Eckdaten zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
| Programmname offiziell | Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | bis 50 % |
| Höchstbetrag | 30 Mio. € |
| Fördergeber | BMWE |
| Region | Bund |
| Zielgruppe | Mittelstand & Großunternehmen |
| Status | antragsoffen (mehrere Module) |
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Häufige Fragen zur BIK Förderung
Wer kann die BIK Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen in Deutschland, die Investitionen zur Senkung oder Vermeidung prozessbedingter Treibhausgasemissionen planen. Dies umfasst sowohl mittelständische als auch Großunternehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei der BIK Förderung?
Die Förderquote kann je nach Modul und Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten erreichen. Der Höchstbetrag pro Vorhaben liegt bei 30 Mio. € (Stand: 02/2026).
Was sind förderfähige Kosten im Rahmen der BIK Förderung?
Förderfähig sind direkte Investitionskosten für Anlagen und Technologien, die zur Reduzierung oder Vermeidung von Emissionen dienen. Dazu gehören auch Planungsleistungen und notwendige Gutachten.
Kann die BIK Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (insbesondere der AGVO und De-minimis-Regelungen) entsprechen. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Beihilfeintensität ist nicht erlaubt.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der BIK Förderung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben (z.B. durch verbindliche Beauftragung von Lieferanten oder Dienstleistern) beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch komplett.
Ähnliche Programme zur Industrie- und Klimaförderung
Neben der BIK Förderung gibt es weitere relevante Programme für Industrieunternehmen, die in Klimaschutz und Energieeffizienz investieren möchten:
- Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW): Fokus auf Energieeffizienzmaßnahmen in KMU.
- Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: Ein Vorgängerprogramm oder ergänzende Module der BIK, je nach spezifischem Aufruf.
- KfW Energieeffizienzprogramm (Kredit 270): Zinsgünstige Kredite für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.