Mittelstandsförderung B.I.3: Betriebsberatung in Sachsen fördern lassen
Die Mittelstandsförderung B.I.3 Betriebsberatung/Coaching des Freistaats Sachsen richtet sich an eine breite Palette sächsischer Unternehmen und Gründer. Sie können Unterstützung für strategische Beratungen in Bereichen wie Außenwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Unternehmensfinanzierung sowie zur Existenzgründung und -festigung erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Entwicklung und Anpassungsfähigkeit von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Existenzgründerinnen und -gründern zu fördern. Dabei werden sowohl Dienstleister als auch Freiberufler, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe berücksichtigt.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Gründung in Sachsen ansässig ist.
- Sie zu den Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehören.
- Sie als Existenzgründer Unterstützung bei der Festigung benötigen.
- Sie eine strategische Beratung in den genannten Förderbereichen planen.
- Sie in einer der genannten Branchen (z.B. Handwerk, Dienstleistung, Handel) tätig sind.
- Ihr Unternehmen außerhalb Sachsens liegt.
- Sie die KMU-Definition überschreiten (Großunternehmen).
- Sie bereits vor der Antragsstellung mit der Beratung begonnen haben.
- Ihr Vorhaben nicht in die definierten Förderbereiche fällt.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die Mittelstandsförderung B.I.3 unterstützt Beratungsleistungen und Coachings, die darauf abzielen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer KMU und Existenzgründer zu verbessern. Typischerweise sind dies externe Beratungskosten, die für Analysen, Konzepterstellung oder die Begleitung von Implementierungsprozessen anfallen. Die genauen förderfähigen Inhalte und die maximale Höhe der Bezuschussung sind in der detaillierten Förderrichtlinie festgelegt. Es ist entscheidend, dass die Beratungsleistung von qualifizierten und unabhängigen Beratern erbracht wird.
So läuft der Antrag
- Beratungsbedarf klären – Identifizieren Sie den genauen Bedarf für Ihr Unternehmen und wählen Sie einen geeigneten Berater aus.
- Antrag vorbereiten – Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie z.B. das Beratungskonzept, Angebote und Unternehmensdaten.
- Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Sachsen ein. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über ein Online-Portal.
- Bewilligung abwarten – Führen Sie die Beratung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch.
- Verwendungsnachweis erstellen – Nach Abschluss der Beratung reichen Sie den Verwendungsnachweis und die Rechnungen ein.
Eckdaten zur Mittelstandsförderung B.I.3
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Mittelstandsförderung B.I.3
Wer kann die Mittelstandsförderung B.I.3 beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und -gründer mit Sitz in Sachsen. Dazu zählen Betriebe aus dem Dienstleistungssektor, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.
Wie hoch ist der Zuschuss für Betriebsberatungen?
Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt und hängen von der jeweils gültigen Förderrichtlinie und dem spezifischen Beratungsmodul ab. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zu konsultieren.
Welche Beratungen werden gefördert?
Gefördert werden Betriebsberatungen und Coachings in den Bereichen Außenwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Unternehmensfinanzierung sowie zur Existenzgründung und -festigung. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Begleitung von Entwicklungsprozessen.
Muss der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt werden?
Ja, der Antrag muss zwingend vor Beginn der zu fördernden Maßnahme, also vor Abschluss des Beratungsvertrags oder der ersten Beratungsleistung, gestellt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel führt in der Regel zum vollständigen Ausschluss der Förderung.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regel) und den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme. Dies sollte im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, um eine Überförderung auszuschließen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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