Bürgschaftsbank Saarland laufend prüfen

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Garantie
Region
Saarland
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Beteiligungsgarantien Saarland der Bürgschaftsbank Saarland sichern Beteiligungskapital für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab. Gefördert werden Vorhaben der Unternehmensfinanzierung, Gründung und Festigung im Saarland. Die Förderhöhe und Garantiequote richten sich nach dem gewählten Modul – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung des Programms

Mit den Beteiligungsgarantien übernimmt die Bürgschaftsbank Saarland Garantien für Ausfallrisiken von Kapitalgebern. Dies erleichtert es mittelständischen Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründern, Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel über Beteiligungsgesellschaften oder private Investoren aufzunehmen. Das Angebot stärkt die finanzielle Basis saarländischer Betriebe bei Investitionen, Nachfolge- und Wachstumsphasen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU oder Gründer im Saarland Eigenkapital aufnehmen möchten.
  • Ihre Kapitalgeber zur Risikominimierung eine Ausfallgarantie benötigen.
  • Sie in den Branchen Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistung, Tourismus oder Kreativwirtschaft tätig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Grenzwerte überschreitet (Großunternehmen).
  • Ihre Betriebsstätte nicht im Saarland liegt.
  • Es sich um eine reine Sanierungsfinanzierung ohne tragfähiges Fortführungskonzept handelt.

Details zu den Beteiligungsgarantien Saarland & Antragsablauf

Die Beantragung erfolgt in der Regel in Abstimmung mit der eingehenden Beteiligungsgesellschaft oder Finanzierungspartnern vor der Auszahlung der Beteiligung. Beachten Sie, dass alle formellen Voraussetzungen im Vorfeld erfüllt sein müssen.

  1. Finanzierungskonzept erstellen: Strukturieren Sie Ihr Beteiligungsvorhaben und stimmen Sie sich mit Ihren Kapitalgebern ab.
  2. Antragstellung einreichen: Der Antrag auf die Beteiligungsgarantie wird vor Abschluss der Verträge bei der Bürgschaftsbank Saarland eingereicht.
  3. Prüfung & Bewilligung: Nach Prüfung des Vorhabens ergeht die Garantiezusage.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag auf Absicherung unbedingt vor dem verbindlichen Abschluss der Beteiligungs- oder Investitionsverträge. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zum Verlust des Garantieanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Garantie (Ausfallgarantie)
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Saarland
Region Saarland
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zu den Beteiligungsgarantien Saarland

Wer ist bei den Beteiligungsgarantien Saarland antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, die eine Betriebsstätte im Saarland unterhalten.

Welche Branchen können gefördert werden?

Gefördert werden Vorhaben aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch sind Garantiequote und Höchstbetrag?

Die genaue Garantiequote sowie eventuelle Höchstbeträge hängen vom konkreten Vorhaben und dem jeweiligen Modul ab – Details entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem rechtsverbindlichen Abschluss der Beteiligungs- oder Finanzierungsvereinbarungen gestellt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 14.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.