Bürgschaftsbank Bremen GmbH laufend prüfbar

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Garantie
Region
Bremen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaftsbank Bremen Beteiligungsgarantien unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe im Bundesland Bremen bei der Beschaffung von Eigenkapital und mezzaninem Beteiligungskapital. Die Garantie dient Finanzierungspartnern als Risikofreistellung – konkrete Konditionen entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Fehlendes oder unzureichendes Eigenkapital gehört für wachsende oder sich neu aufstellende Mittelstandsbetriebe zu den größten Hürden bei der Unternehmensfinanzierung. Die Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Bremen GmbH setzt genau an dieser Schnittstelle an: Sie übernimmt gegenüber Beteiligungsgesellschaften oder Investoren eine staatlich rückgarantierte Haftungsfreistellung. Dadurch wird die Vergabe von Beteiligungskapital für Kapitalgeber risikoärmer, was betroffenen Betrieben im Land Bremen Zugang zu verlässlichen Finanzelementen verschließt oder erleichtert.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU oder freiberuflich Tätiger einen Betriebssitz in Bremen haben.
  • Sie Beteiligungskapital zur Festigung oder Expansion der Eigenkapitalbasis benötigen.
  • Ihr Vorhaben in einer förderfähigen Branche liegt (z. B. Dienstleistung, Handwerk, Industrie).
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Der Hauptsitz und der Schwerpunkt der Maßnahme außerhalb des Landes Bremen liegen.
  • Es sich um Sanierungsfälle ohne tragfähiges Fortführungskonzept handelt.

Förderfähige Vorhaben und Zielgruppen

Das Förderangebot wendet sich gezielt an Kleinstunternehmen, kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition und Freie Berufe. Förderfähig sind strukturierte Finanzierungskonzepte im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen Beteiligungskapital eingebracht wird. Dazu gehören unter anderem Erweiterungsinvestitionen, Produktinnovationen, Markterschließungsmaßnahmen sowie Nachfolge- und Übernahmekonzepte im Bundesland Bremen.

So läuft der Antrag bei den Bürgschaftsbank Bremen Beteiligungsgarantien

  1. Finanzierungsbedarfe klären: Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungs- und Beteiligungsplanung für Ihr Vorhaben in Bremen.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Der Garantieantrag wird in der Regel gemeinsam mit der beteiligten Beteiligungsgesellschaft beziehungsweise dem Finanzierungspartner vor dem Eingehen rechtlicher Verpflichtungen eingereicht.
  3. Prüfung durch die Bürgschaftsbank Bremen: Die Bürgschaftsbank bewertet die Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts und entscheidet über die Garantieübernahme.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend, bevor Sie verbindliche Verträge zur Beteiligung oder Beschaffung unterzeichnen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt im Förderrecht in der Regel zum Verlust der Förderfähigkeit.

Eckdaten zum Förderprogramm

Förderart Garantie
Förderbereich Unternehmensfinanzierung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Region Bremen
Status laufend prüfbar
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu den Bürgschaftsbank Bremen Beteiligungsgarantien

Wer ist für die Beteiligungsgarantien antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte im Land Bremen unterhalten oder dort ein Vorhaben umsetzen.

Welche Branchen können die Garantie in Anspruch nehmen?

Die Zielgruppen umfassen Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Produzierendes Gewerbe.

Wie hoch sind Garantiequote und Höchstbetrag?

Genaue garantieseitige Höchstsummen und Übernahmequoten sind vom einzelnen Beteiligungskonzept und der jeweiligen Ausgestaltung abhängig – genauere Einzelheiten entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag auf Garantieübernahme muss zwingend vor Beginn der eigentlichen Maßnahme beziehungsweise vor dem Eingehen rechtsverbindlicher Beteiligungsvereinbarungen eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

Ähnliche Förderangebote und Alternativen

Neben den Beteiligungsgarantien bietet die Bürgschaftsbank Bremen GmbH weitere Finanzierungshilfen wie Ausfallbürgschaften für Bankkredite an. Für umfassendere Vorhaben lohnt sich zudem der Abgleich mit den Förderprogrammen der Bremer Aufbaubank (BAB) sowie mit zinsgünstigen Gründer- und Mittelstandskrediten der KfW.