Land Nordrhein-Westfalen laufend prüfen

Beschäftigtentransfer NRW: Förderung von Transfergesellschaften

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Beschäftigtentransfer NRW unterstützt Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei betrieblichen Umstrukturierungen und Personalanpassungen. Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung von Strukturwandel durch den Einsatz von Transfergesellschaften. Der Zuschuss richtet sich an rechtlich selbstständige Unternehmen im Land. Höchstbeträge und Förderquoten richten sich nach den jeweiligen Richtlinien – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Beschäftigtentransfer NRW?

Der Beschäftigtentransfer in Nordrhein-Westfalen dient dazu, bei personellen Restrukturierungen den Übergang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in neue Beschäftigungsverhältnisse zu begleiten. Unternehmen, die von gravierenden Veränderungsprozessen oder Personalabbau betroffen sind, erhalten finanzielle Unterstützung für den Einsatz von Transfergesellschaften und vorbereitenden Transfermaßnahmen.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen jeglicher Größe in Nordrhein-Westfalen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Genaue Konditionen, Förderquoten und Maximalbeträge sind abhängig von der individuellen Ausgestaltung und den Bestimmungen der aktuellen Richtlinie – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen einen Betriebssitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
  • Ein betrieblicher Personalabbau unvermeidbar ist und Sie eine Transfergesellschaft einrichten möchten.
  • Sie betroffenen Beschäftigten Perspektiven zur Qualifizierung und Weitervermittlung bieten wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.
  • Keine Qualifizierungs- oder Transfermaßnahmen für die Belegschaft vorgesehen sind.
  • Die Maßnahme bereits ohne vorherige Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Im Rahmen der Förderung werden Ausgaben bezuschusst, die direkt mit der Konzeption, Organisation und Durchführung von Transfermaßnahmen sowie der Errichtung einer Transfergesellschaft zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere:

  • Beratungs- und Evaluierungsleistungen zur Vorbereitung des Beschäftigtentransfers.
  • Maßnahmen zur Profiling-, Orientierungs- und Qualifizierungsberatung der betroffenen Mitarbeitenden.
  • Durchführung von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Transfergesellschaft.
  • Betriebliche Anpassungsfortbildungen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt.

So läuft der Antrag für den Beschäftigtentransfer NRW

  1. Planung & Konzept: Erstellung eines Transferkonzepts unter Einbindung der Sozialpartner.
  2. Antragstellung: Einreichen der Förderunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Nordrhein-Westfalen vor Beginn der Maßnahmen.
  3. Prüfung & Bewilligung: Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Nachweis: Durchführung der Maßnahmen und anschließender Verwendungsnachweis gemäß Förderrichtlinie.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne vorherige Bewilligung oder schriftliche Zustimmung führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen)
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Häufige Fragen zum Beschäftigtentransfer NRW

Wer ist beim Beschäftigtentransfer NRW antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausrichtung erstreckt sich über alle Branchen hinweg von Kleinstunternehmen bis zu großen Unternehmen.

Welche Förderhöhe oder Förderquote ist möglich?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote sind im amtlichen Stammdatensatz nicht als feste Zahl hinterlegt und unterscheiden sich je nach Ausgestaltung des Vorhabens – siehe Förderrichtlinie.

Welche Branchen können die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich unter anderem an Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Produzierendes Gewerbe.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der jeweiligen Transfermaßnahme bzw. der Einrichtung der Transfergesellschaft gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn vor Bewilligung schließt eine Förderung in der Regel aus.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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