Beratungsmodule Landwirtschaft Baden-Württemberg: Förderung ab 2023
Landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg stehen vor vielfältigen Herausforderungen, von Klimaanpassung über Digitalisierung bis hin zu Tierwohlstandards. Die Beratungsmodule Landwirtschaft Baden-Württemberg, offiziell bekannt als „Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)“, unterstützen Sie dabei, diese Herausforderungen mit externer Expertise zu meistern. Das Land Baden-Württemberg fördert gezielt Beratungsleistungen, die zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
- Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Baden-Württemberg führen.
- Sie externe Beratung für betriebliche Entwicklung, Nachhaltigkeit oder bestimmte Fachthemen benötigen.
- Ihr Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen eingestuft ist.
- Sie die Förderrichtlinie für das passende Modul genau prüfen.
- Ihr Betrieb nicht in Baden-Württemberg ansässig ist.
- Sie eine Investitionsförderung statt einer Beratungsförderung suchen.
- Sie die Beratung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
Förderfähige Beratungsleistungen
Die Förderung richtet sich an eine Vielzahl von Beratungsmodulen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Landwirtschaft zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Beratungen zu Themen wie Klimaschutz, Tierwohl, Digitalisierung, Biodiversität, Wasserschutz, Betriebswirtschaft oder Hofübergabe. Die genaue Abgrenzung der förderfähigen Inhalte ist im jeweiligen Modulstammblatt der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Es ist entscheidend, dass die geplante Beratung den Zielen und Inhalten des ausgewählten Moduls entspricht.
So läuft der Antrag für die Beratungsmodule Landwirtschaft Baden-Württemberg
Der Antragsprozess für die Beratungsmodule Landwirtschaft Baden-Württemberg erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sicherzustellen. Gehen Sie wie folgt vor:
- Modul auswählen und Richtlinie prüfen – Identifizieren Sie das passende Beratungsmodul für Ihr Vorhaben und lesen Sie die spezifische Verwaltungsvorschrift sowie das Modulstammblatt genau durch.
- Berater kontaktieren – Suchen Sie einen qualifizierten und zugelassenen Berater, der das gewünschte Modul anbieten darf.
- Antrag stellen – Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Baden-Württemberg ein, bevor die Beratung beginnt.
- Zuwendungsbescheid abwarten – Führen Sie die Beratung erst durch, wenn Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid erhalten haben.
- Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss der Beratung ist ein Nachweis über die durchgeführten Leistungen und entstandenen Kosten einzureichen.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) |
| Region | Baden-Württemberg |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu den Beratungsmodulen Landwirtschaft Baden-Württemberg
Wer kann die Beratungsmodule in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung pro Modul?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist je nach gewähltem Beratungsmodul unterschiedlich. Eine pauschale Angabe ist hier nicht möglich. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der jeweils aktuellen Verwaltungsvorschrift und den Modulstammblättern.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei Beratungsleistungen?
Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines verbindlichen Beratungsvertrags oder der Beginn der Beratung selbst. Der Antrag muss zwingend VOR diesem Zeitpunkt gestellt und bewilligt sein, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Kann ich mehrere Beratungsmodule gleichzeitig nutzen?
Die Kumulierung von Förderungen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist es oft möglich, verschiedene Module oder Programme zu nutzen, solange diese nicht dieselben Kostenpositionen doppelt fördern. Prüfen Sie hierzu die spezifischen Kumulierungsregeln in der Förderrichtlinie und lassen Sie sich bei Bedarf beraten.
Wo finde ich die offiziellen Richtlinien?
Die offizielle Verwaltungsvorschrift (VwV Beratung ab 2023) und die zugehörigen Modulstammblätter finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder über die Förderdatenbank des Bundes unter dem Programmnamen „Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023“.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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