Land Berlin laufend

BENE 2 Förderung Berlin: Anpassung an den Klimawandel & Nachhaltige Entwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) im Förderschwerpunkt 4 unterstützt Unternehmen, Kommunen und Verbände in Berlin bei Projekten zur Anpassung an den Klimawandel. Die BENE 2 Förderung Berlin bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Maßnahmen, von Energieeffizienz bis zur smarten Stadtentwicklung. Die konkrete Förderhöhe hängt vom jeweiligen Modul ab.

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ist ein zentrales Instrument des Landes Berlin, um Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels voranzutreiben. Insbesondere der Förderschwerpunkt 4 widmet sich der Resilienz der Stadt gegenüber Extremwetterereignissen und anderen klimatischen Veränderungen. Hierbei können Unternehmen aller Größen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen Anträge stellen, um innovative und nachhaltige Projekte umzusetzen.

Wer bekommt was durch die BENE 2 Förderung Berlin?

Die BENE 2 Förderung Berlin richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren in der Hauptstadt, die konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur nachhaltigen Entwicklung umsetzen möchten. Dazu zählen Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, aber auch Infrastrukturvorhaben, Smart City-Lösungen, städtebauliche Erneuerungen sowie Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen. Die Förderart ist ein Zuschuss, dessen genaue Höhe und Quote der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen sind, da diese je nach spezifischem Modul und Aufruf variieren können.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen (egal welcher Größe) in Berlin ansässig ist und in den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur/Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig ist.
  • Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung, Verband oder Vereinigung in Berlin Projekte zur Klimaanpassung umsetzen möchten.
  • Ihr Vorhaben die Energieeffizienz steigert, erneuerbare Energien nutzt, die Infrastruktur verbessert, Smart City-Lösungen implementiert oder Umwelt- und Naturschutzziele verfolgt.
  • Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Ihr nachhaltiges Vorhaben suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation nicht in Berlin ansässig ist.
  • Sie ausschließlich eine Kreditförderung oder Bürgschaft suchen.
  • Ihr Projekt keine direkten Bezüge zu den Bereichen Klimaanpassung, Energieeffizienz oder nachhaltiger Entwicklung im Sinne der BENE 2-Richtlinie aufweist.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Förderantrag gestellt wurde.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Die BENE 2 Förderung Berlin ist breit aufgestellt und umfasst eine Vielzahl von förderfähigen Kosten und Projektarten, die darauf abzielen, Berlin klimaresilienter und nachhaltiger zu machen. Dazu gehören Investitionen in:

  • Energieeffizienz und Erneuerbare Energien: Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden und Prozessen, Installation von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.
  • Infrastruktur: Projekte zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, wie die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von Grün- und Wasserflächen zur Hitzeminderung und Regenwassermanagement.
  • Smart Cities & Regionen: Entwicklung und Implementierung intelligenter Lösungen, die zur Klimaanpassung beitragen, beispielsweise digitale Systeme zur Überwachung von Umweltparametern.
  • Städtebau & Stadterneuerung: Klimaresiliente Umgestaltung von Quartieren, inklusive Begrünung, Wasserflächen und nachhaltigen Baumaterialien.
  • Umwelt & Naturschutz: Projekte zur Stärkung der Biodiversität und des ökologischen Gleichgewichts im städtischen Raum, die gleichzeitig zur Klimaanpassung beitragen.

Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und die spezifischen Anforderungen für die einzelnen Projektarten sind in der detaillierten Förderrichtlinie des BENE 2 Programms festgelegt. Es wird dringend empfohlen, diese vor Antragstellung genau zu prüfen.

So läuft der Antrag für die BENE 2 Förderung Berlin

Der Antragsprozess für die BENE 2 Förderung Berlin folgt einem strukturierten Verfahren, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Es ist entscheidend, die einzelnen Schritte sorgfältig zu befolgen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

  1. Prüfung der Förderrichtlinie: Studieren Sie die aktuelle Förderrichtlinie des BENE 2 Programms (insbesondere Förderschwerpunkt 4) genau, um die spezifischen Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen und den Rahmen der Zuschüsse zu verstehen.
  2. Projektkonzeption: Entwickeln Sie Ihr Vorhaben detailliert und stellen Sie sicher, dass es die Programmziele zur Klimaanpassung und nachhaltigen Entwicklung erfüllt. Kalkulieren Sie die voraussichtlichen Kosten präzise.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das vorgegebene Portal oder Formular beim zuständigen Fördergeber ein. Achten Sie auf alle geforderten Anlagen und Nachweise.
  4. Bewilligung und Zuwendungsbescheid: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderbedingungen festlegt.
  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Setzen Sie Ihr Projekt gemäß den Vorgaben um und dokumentieren Sie alle Ausgaben. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der BENE 2 Förderung Berlin im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Berlin
Region Berlin
Status laufend
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Häufige Fragen zur BENE 2 Förderung Berlin

Wer kann die BENE 2 Förderung Berlin beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Berlin.

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zur Anpassung an den Klimawandel und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dazu zählen Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities, Städtebau und Umwelt-/Naturschutz.

Wie hoch ist der Zuschuss durch BENE 2?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist im amtlichen Datensatz nicht pauschal beziffert und hängt vom spezifischen Modul und den jeweiligen Förderaufrufen ab. Details dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Programms.

Ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich?

Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen muss im Einzelfall geprüft werden und hängt von den beihilferechtlichen Vorgaben sowie den spezifischen Regelungen der BENE 2-Richtlinie ab. Eine vorherige Abstimmung mit dem Fördergeber ist empfehlenswert.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Grund für die Ablehnung von Förderanträgen ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Dies bedeutet, dass mit dem Vorhaben (z. B. durch Auftragsvergabe) bereits begonnen wurde, bevor der offizielle Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung dieser Regel.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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