Land Berlin laufend

Berliner Programm BENE 2: Energieeffizienz-Förderung in Berlin

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Berlin bei der Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen. Ziel ist die Reduktion von Emissionen und die Förderung nachhaltiger Entwicklung. Die Zuschusshöhe für die BENE 2 Energieeffizienz-Projekte ist vom Vorhaben abhängig und der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was?

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren in der Hauptstadt. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Die Förderung zielt darauf ab, Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Digitalisierung zu unterstützen, die zur nachhaltigen Entwicklung Berlins beitragen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Kommune, eine öffentliche Einrichtung oder ein Verband in Berlin sind.
  • Sie Projekte im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien oder Digitalisierung planen.
  • Ihr Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung und Emissionsreduktion in Berlin beiträgt.
  • Sie eine detaillierte Projektplanung vorlegen können.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt außerhalb Berlins liegt.
  • Ihr Vorhaben keinen Bezug zu Energieeffizienz oder nachhaltiger Entwicklung hat.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit der Umsetzung begonnen haben.

Förderfähige Kosten

Das Programm fördert Kosten, die im direkten Zusammenhang mit den anerkannten Energieeffizienz-Maßnahmen stehen. Dazu können Investitionen in neue, energieeffizientere Technologien, die Optimierung von Anlagen oder die Implementierung digitaler Lösungen zur Energieeinsparung gehören. Die genauen förderfähigen Ausgaben und spezifischen Anforderungen für die BENE 2 Energieeffizienz-Förderung sind den detaillierten Programmmodulen und der Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Projektplanung: Definieren Sie Ihr Energieeffizienz-Vorhaben präzise und sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen.
  2. Richtlinienprüfung: Informieren Sie sich detailliert über die spezifischen Anforderungen und Module des BENE 2 Förderschwerpunkt 1 in der aktuellen Förderrichtlinie.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das vorgegebene Portal oder bei der zuständigen Behörde in Berlin ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Berlin
Region Berlin
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur BENE 2 Energieeffizienz-Förderung

Wer kann das BENE 2 Programm Förderschwerpunkt 1 beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Sitz in Berlin.

Welche Arten von Projekten werden im Förderschwerpunkt 1 gefördert?

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung sowie Umwelt & Naturschutz, die zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin beitragen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss für die BENE 2 Energieeffizienz-Projekte?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind im amtlichen Datensatz nicht explizit aufgeführt. Diese Details variieren je nach spezifischem Modul und Förderaufruf und müssen der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Berlin entnommen werden.

Kann ich das BENE 2 Programm mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Bestimmungen (z. B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) sowie den spezifischen Regeln der BENE 2 Richtlinie. Eine Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund für Anträge im BENE 2 Programm?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Beginnen Sie Ihr Vorhaben (z. B. durch Auftragsvergabe oder Kauf) bevor Ihr Antrag bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel den Förderanspruch. Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen sind ebenfalls ein häufiger Grund.

Passende Förderprogramme für Ihr Vorhaben

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.