BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg antragsoffen

Garantien der BBB Bürgschaftsbank Berlin für Beteiligungen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Garantie
Region
Berlin
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die BBB Bürgschaftsbank Berlin bietet Garantien für Beteiligungen an. Diese Förderart richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Berlin, die Kapital für Gründung, Festigung oder Unternehmensfinanzierung benötigen. Die genaue Höhe der Absicherung entnehmen Sie den jeweiligen Förderrichtlinien der BBB Bürgschaftsbank Berlin Garantien.

Wer bekommt was durch die BBB Bürgschaftsbank Berlin Garantien?

Die Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg erleichtern Unternehmen und Existenzgründern in Berlin den Zugang zu Beteiligungskapital. Als „Stille Beteiligung“ oder „Offene Beteiligung“ stärkt Beteiligungskapital die Eigenkapitalbasis, ohne dass Sie Sicherheiten stellen müssen. Die Bürgschaftsbank übernimmt dabei einen Teil des Ausfallrisikos für Beteiligungsgesellschaften und ermöglicht so eine Finanzierung, die sonst vielleicht nicht zustande käme.

Dieses Instrument ist besonders relevant für Vorhaben in den Bereichen Existenzgründung, Unternehmensfestigung und allgemeine Unternehmensfinanzierung. Es adressiert eine breite Palette von Branchen, von Dienstleistungen über Handel und Handwerk bis hin zum produzierenden Gewerbe und der Kultur- und Kreativwirtschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen in Berlin ansässig ist.
  • Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr bestehendes Unternehmen festigen möchten.
  • Sie Beteiligungskapital für Investitionen oder Wachstum benötigen und eine Garantie zur Risikominimierung suchen.
  • Sie in den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft oder produzierendes Gewerbe tätig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Berlins liegt.
  • Sie ein Großunternehmen führen.
  • Sie bereits andere, nicht kumulierbare Förderungen für dasselbe Vorhaben erhalten.
  • Sie ausschließlich einen Kredit oder Zuschuss ohne Beteiligungskapital suchen.

Förderfähige Kosten und Absicherung

Die Garantien der BBB Bürgschaftsbank Berlin sichern Beteiligungskapital ab, das für eine Vielzahl von unternehmerischen Zwecken eingesetzt werden kann. Dies umfasst in der Regel Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung oder zur Deckung des laufenden Geschäftsbedarfs sowie Maßnahmen zur Unternehmensfestigung und zum Wachstum. Da die genaue Höhe der Absicherung und die spezifischen Konditionen stark vom jeweiligen Beteiligungsmodell und der individuellen Risikobewertung abhängen, sind hier keine pauschalen Zahlen nennbar. Wir empfehlen Ihnen, die detaillierten Richtlinien zu prüfen oder eine Ersteinschätzung einzuholen.

So läuft der Antrag für die BBB Bürgschaftsbank Berlin Garantien

Der Antragsprozess für die Garantien der BBB Bürgschaftsbank Berlin erfolgt in mehreren Schritten, oft in Zusammenarbeit mit einer Beteiligungsgesellschaft. Hier ist ein typischer Ablauf:

  1. Erste Kontaktaufnahme: Nehmen Sie Kontakt mit einer Beteiligungsgesellschaft auf, die an Ihrem Vorhaben interessiert ist. Diese prüft Ihr Konzept und den Kapitalbedarf.
  2. Antragsstellung: Gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft stellen Sie den Antrag auf Garantie bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg. Hierfür sind detaillierte Unterlagen zu Ihrem Unternehmen, Ihrem Vorhaben und der geplanten Beteiligung erforderlich.
  3. Prüfung und Entscheidung: Die Bürgschaftsbank prüft die Bonität Ihres Unternehmens, die Tragfähigkeit des Vorhabens und die Erfüllung der Förderkriterien. Dies kann in der Regel 8-12 Wochen in Anspruch nehmen.
  4. Abschluss und Auszahlung: Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Garantieerklärung. Daraufhin kann die Beteiligung durch die Beteiligungsgesellschaft erfolgen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Garantie
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg
Region Berlin
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu den Garantien der BBB Bürgschaftsbank Berlin

Wer kann die Garantien der BBB Bürgschaftsbank Berlin beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit Sitz in Berlin. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.

Wofür kann ich die Garantien nutzen?

Die Garantien dienen der Absicherung von Beteiligungskapital, das für Existenzgründungen, die Festigung von Unternehmen oder allgemeine Finanzierungszwecke eingesetzt wird. Dies umfasst Investitionen und die Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Wie hoch ist die Absicherung durch die BBB Bürgschaftsbank Berlin Garantien?

Die genaue Höhe der Absicherung durch die Garantien ist abhängig vom individuellen Vorhaben und den jeweiligen Beteiligungsmodellen. Konkrete Förderquoten oder Höchstbeträge sind in der Förderdatenbank nicht explizit genannt. Bitte informieren Sie sich direkt in der offiziellen Förderrichtlinie der BBB Bürgschaftsbank.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Antrag wird in der Regel gemeinsam mit einer Beteiligungsgesellschaft bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gestellt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen zu Ihrem Unternehmen und dem Vorhaben ist dabei entscheidend.

Kann ich die Garantie mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets individuell geprüft werden. Beihilferechtliche Regelungen (z.B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) sind dabei zu beachten. Eine Überschreitung der zulässigen Beihilfehöchstgrenzen ist nicht gestattet.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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