Freistaat Bayern laufend prüfen

BaySL Digital Förderung: Landwirtschaft in Bayern digitalisieren

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die BaySL Digital Förderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Bayern bei der Umstellung auf digitale Technologien. Gefördert werden Investitionen als Zuschuss für kleine und mittlere Agrarunternehmen. Konkrete Förderquoten und Höchstsätze richten sich nach der aktuellen Richtlinie.

Wer erhält die BaySL Digital Förderung?

Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) richtet sich an Betriebe der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei im Freistaat Bayern. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion. Ziel der Maßnahme ist es, die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch den Einsatz moderner digitaler Systeme nachhaltig zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Landwirtschaftsbetrieb in Bayern ansässig ist
  • Sie als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen eingestuft sind
  • Sie in digitale Hard- oder Software zur Optimierung Ihres Betriebs investieren möchten
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen der Großindustrie angehört oder außerhalb von Bayern liegt
  • Sie das Investitionsvorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen haben
  • Es sich um eine reine Ersatzbeschaffung ohne Digitalisierungsfortschritt handelt

Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, welche die Effizienz, Umweltverträglichkeit oder Arbeitssicherheit in der Agrarproduktion steigern. Hierzu zählen unter anderem Sensortechnik, Hardware und Software zur Präzisionslandwirtschaft (Precision Farming) sowie vernetzte Steuerungssysteme. Die exakten Vorgaben für Förderfähigkeiten richten sich nach den jeweiligen Aufrufen – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag ab

  1. Bedarfsermittlung & Angebote: Spezifizieren Sie Ihre Digitalisierungsmaßnahme und holen Sie qualifizierte Angebote ein.
  2. Formgerechte Antragstellung: Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Bayern ein.
  3. Bewilligungsbescheid: Warten Sie die offizielle Bestätigung ab, bevor Sie Aufträge vergeben oder Verträge unterzeichnen.
  4. Umsetzung & Nachweis: Führen Sie das Vorhaben durch und belegen Sie die getätigten Ausgaben im Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn der Umsetzung. Bereits das Unterzeichnen eines Liefer- oder Leistungsvertrages gilt förderrechtlich als vorzeitiger Maßnahmebeginn und führt zum vollständigen Verlust der Förderung.
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Bayern
Region Bayern
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Häufige Fragen zu BaySL Digital

Wer wird durch die BaySL Digital Förderung angesprochen?

Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe sowie Kleinstunternehmen und KMU der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Sitz in Bayern.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Konkrete Förderhöhen und Quoten hängen vom jeweiligen Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Darf ich vor Antragsbewilligung Aufträge vergeben?

Nein. Der Beginn der Maßnahme vor Antragstellung führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Wo erhalte ich verbindliche Informationen zur Richtlinie?

Die offiziellen Details finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes sowie direkt auf den Informationsseiten der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.