Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laufend

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+): Innovationsförderung in Bayern

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bayern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) unterstützt Unternehmen aller Größen mit Sitz in Bayern bei ihren technologieorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Es bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur Stärkung der Innovationskraft. Die genaue Förderhöhe und -quote sind abhängig vom jeweiligen Modul und der Projektart – Details finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Mit dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) fördert der Freistaat Bayern die Innovationskraft seiner Unternehmen. Ziel ist es, neue Technologien und Produkte „Made in Bavaria“ voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken. Das Programm richtet sich branchenübergreifend an Unternehmen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – die in Forschung und Entwicklung investieren. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen und Krediten, deren genaue Konditionen sich nach dem spezifischen Modul des Vorhabens und der jeweiligen Förderrichtlinie richten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen seinen Sitz in Bayern hat.
  • Sie in innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte investieren möchten.
  • Sie ein technologieorientiertes Vorhaben planen, das die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
  • Sie ein Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen klaren Innovations- oder Technologiebezug aufweist.
  • Ihr Unternehmen nicht in Bayern ansässig ist.
  • Sie bereits mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.

Förderfähige Kosten im Rahmen des BayTP+

Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) fördert in der Regel Kosten, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt verbunden sind. Dazu zählen typischerweise Personalkosten für Projektmitarbeiter, Sachkosten für Material und Geräte, sowie Kosten für externe Dienstleistungen, die für das Vorhaben notwendig sind. Die genaue Definition der förderfähigen Ausgaben und eventuelle Obergrenzen sind der detaillierten Förderrichtlinie des Programms zu entnehmen.

So läuft der Antrag für das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus

Die Beantragung des Bayerischen Technologieförderungs-Programms plus (BayTP+) erfolgt in der Regel über ein mehrstufiges Verfahren. Typischerweise durchlaufen Sie folgende Schritte:

  1. Informationsbeschaffung & Konzeptentwicklung – Informieren Sie sich detailliert über die Förderrichtlinie und prüfen Sie, welches Modul für Ihr Vorhaben passt. Entwickeln Sie ein klares technisches und wirtschaftliches Konzept.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag (oft digital) bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
  3. Prüfung & Bewilligung – Ihr Antrag wird von der Bewilligungsstelle geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Projektdurchführung & Verwendungsnachweis – Setzen Sie Ihr Vorhaben gemäß dem Bewilligungsbescheid um und dokumentieren Sie alle Ausgaben. Nach Abschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus

Förderart Kredit, Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Region Bayern
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zum Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus

Wer kann das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die ihren Sitz in Bayern haben und technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Das Programm richtet sich branchenübergreifend an das produzierende Gewerbe, Dienstleister sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung durch das BayTP+?

Die Förderhöhe und die genaue Förderquote sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt und hängen stark vom jeweiligen Fördermodul und der Art des Projekts ab. Das Programm bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite. Für konkrete Angaben konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie des Programms.

Was sind förderfähige Projekte im Rahmen des BayTP+?

Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einem klaren Technologiebezug. Dazu gehören Vorhaben, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen oder bestehende signifikant verbessern. Entscheidend ist der Innovationsgrad und die wirtschaftliche Relevanz für den Standort Bayern.

Kann das BayTP+ mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union (insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) entsprechen. Eine genaue Prüfung im Einzelfall und die Einhaltung der Kumulierungsregeln sind zwingend erforderlich, um eine Überförderung zu vermeiden.

Ähnliche Förderprogramme in Bayern

Neben dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus gibt es weitere interessante Förderungen für Innovationen und Digitalisierung in Bayern:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.