Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) laufend

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP): Förderung für Berglandwirtschaft in Bayern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Bayerische Bergbauernprogramm Förderung (BBP) bietet landwirtschaftlichen Unternehmen in Bayern, insbesondere Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen, gezielte Zuschüsse. Es unterstützt die Bewirtschaftung in naturbedingt benachteiligten Berggebieten und trägt zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei. Die genaue Förderhöhe ist der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was im Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP)?

Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) ist ein zentrales Instrument des Freistaats Bayern, um die Landwirtschaft in herausfordernden Berggebieten zu stärken. Es richtet sich an Betriebe, die unter schwierigen naturräumlichen Bedingungen wirtschaften und damit einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leisten. Ziel ist es, die Existenz dieser Unternehmen zu sichern und ihre Anpassungsfähigkeit zu fördern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist an spezifische Kriterien gebunden, die in den detaillierten Richtlinien festgelegt sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen in Bayern führen.
  • Ihr Betrieb in einem naturbedingt benachteiligten Berggebiet liegt.
  • Sie die Bewirtschaftung unter schwierigen topografischen Bedingungen aufrechterhalten.
  • Ihr Unternehmen als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen eingestuft ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb außerhalb der definierten Berggebiete Bayerns liegt.
  • Sie keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
  • Ihr Unternehmen die Größenkriterien für Kleinst-, Klein- oder mittlere Unternehmen überschreitet.

Förderfähige Kosten und Prämien im BBP

Da das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) als Flächenprämie ausgestaltet ist, sind die förderfähigen „Kosten“ primär auf die bewirtschaftete Fläche bezogen. Es handelt sich um einen Ausgleich für die Erschwernisse der Bewirtschaftung in Berggebieten. Details zu den spezifischen Prämiensätzen pro Hektar und den anrechenbaren Flächen sind der aktuellen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zu entnehmen.

So läuft der Antrag für das Bayerische Bergbauernprogramm

  1. Richtlinien prüfen – Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Richtlinien und Module des Bayerischen Bergbauernprogramms (BBP) auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
  2. Antragsunterlagen zusammenstellen – Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor, die Ihre Antragsberechtigung und die Lage Ihres Betriebs belegen.
  3. Antrag einreichen – Der Antrag wird in der Regel über das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) bzw. iBALIS online eingereicht. Beachten Sie die spezifischen Fristen für die jährlichen Förderaufrufe.
  4. Prüfung und Bescheid – Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie die Förderzusage.
  5. Auszahlung – Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach festgelegten Terminen und Überprüfung der Einhaltung der Auflagen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP)

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Region Bayern
Status antragsoffen (jährliche Fristen beachten)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP)

Wer ist antragsberechtigt für das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP)?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe in Bayern, die als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen eingestuft sind und Flächen in naturbedingt benachteiligten Berggebieten bewirtschaften.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen des BBP?

Die Förderhöhe variiert je nach Modul und den bewirtschafteten Flächen des Betriebs. Konkrete Prämiensätze pro Hektar sind in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) festgelegt.

Gibt es spezifische Fristen für die Antragstellung im BBP?

Ja, das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) unterliegt in der Regel jährlichen Antragsfristen. Diese werden vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) bekannt gegeben und müssen unbedingt eingehalten werden. Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Stichtage.

Kann das Bayerische Bergbauernprogramm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung des Bayerischen Bergbauernprogramms (BBP) mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme. Eine genaue Prüfung im Einzelfall anhand der Förderrichtlinien ist unerlässlich.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung im BBP?

Typische Ablehnungsgründe sind das Nichteinhalten der jährlichen Antragsfristen, die Überschreitung der Unternehmensgrößenkriterien, das Fehlen einer Betriebsstätte in den förderfähigen Berggebieten Bayerns oder unvollständige Antragsunterlagen.

Ähnliche Förderprogramme und weiterführende Informationen

Neben dem Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP) gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern und auf Bundesebene. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Förderung der digitalen Landwirtschaft oder spezifische Investitionszuschüsse für Agrarbetriebe in Bayern. Es lohnt sich, auch die Angebote der EU-Förderung für ländliche Entwicklung (ELER) zu prüfen, die oft ergänzend genutzt werden können.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.