Ausfallbürgschaften Sachsen-Anhalt: Finanzielle Sicherheit für KMU
Wer bekommt was? Bürgschaften für KMU in Sachsen-Anhalt
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Sachsen-Anhalt mit Ausfallbürgschaften. Diese dienen der Absicherung von Krediten bei Ihrer Hausbank, wenn Sie nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, aber ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen können. Die Bürgschaften ermöglichen so den Zugang zu notwendigen Finanzierungen für Investitionen oder Betriebsmittel.
Das Programm richtet sich an Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, das produzierende Gewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Handwerk, Handel, Gastgewerbe/Tourismus und Freie Berufe.
- Ihr Unternehmen in Sachsen-Anhalt ansässig ist.
- Sie zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) zählen oder ein Gründervorhaben planen.
- Sie einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
- Ihre Hausbank den Kredit aufgrund fehlender Sicherheiten nicht vollumfänglich vergeben kann.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt liegt.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie bereits über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen.
- Ihr Geschäftsmodell nicht tragfähig ist oder in Schwierigkeiten steckt.
Förderfähige Vorhaben und Kosten
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt können für eine Vielzahl von Vorhaben eingesetzt werden. Dazu zählen typischerweise:
- Investitionen: Erwerb von Maschinen, Anlagen, Geschäftsräumen oder Grundstücken.
- Betriebsmittel: Finanzierung des laufenden Geschäftsbedarfs wie Materialeinkauf, Lagerhaltung oder Personalkosten.
- Konsolidierungsmaßnahmen: Unterstützung bei der Umschuldung oder Restrukturierung, um die Liquidität zu sichern.
- Gründungsfinanzierungen: Absicherung von Startkapital für Existenzgründer.
Die genaue Höhe der Bürgschaft und die Details zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt.
So läuft der Antrag für Ausfallbürgschaften Sachsen-Anhalt
- Beratung bei der Hausbank: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausbank über Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an einer Bürgschaft.
- Antragstellung durch die Bank: Ihre Hausbank reicht den Antrag auf Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt ein.
- Prüfung des Vorhabens: Die Bürgschaftsbank prüft die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells und die Notwendigkeit der Bürgschaft.
- Bürgschaftszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, die Ihrer Hausbank die nötige Sicherheit gibt.
- Kreditvergabe: Ihre Hausbank kann den Kredit auf Basis der Bürgschaft vergeben.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften Sachsen-Anhalt
Wer ist antragsberechtigt für die Ausfallbürgschaften in Sachsen-Anhalt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die ihren Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. Dies umfasst Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, dem produzierenden Gewerbe, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Handwerk, Handel, Gastgewerbe/Tourismus und Freie Berufe.
Welche Vorhaben werden durch die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt abgesichert?
Die Ausfallbürgschaften sichern in erster Linie Bankkredite für Investitionen (z. B. Maschinen, Gebäude) und Betriebsmittel (z. B. Material, Personal) ab. Auch Konsolidierungsmaßnahmen oder Gründungsfinanzierungen können, sofern sie tragfähig sind, unterstützt werden.
Wie hoch ist die Bürgschaftshöhe und welche Kosten sind förderfähig?
Die genaue Höhe der Bürgschaft und die förderfähigen Kosten sind von Ihrem individuellen Vorhaben und den jeweils gültigen Richtlinien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt abhängig. Eine konkrete Förderquote oder ein Höchstbetrag ist im amtlichen Datensatz nicht genannt und muss der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einem Kredit?
Ein Kredit ist eine direkte Geldleihe von einer Bank an ein Unternehmen. Eine Bürgschaft hingegen ist eine Sicherheit, die eine dritte Partei (hier die Bürgschaftsbank) der Bank zusichert. Sie springt ein, falls das Unternehmen den Kredit nicht zurückzahlen kann. Die Bürgschaft selbst ist kein direkter Geldfluss an das Unternehmen.
Wie läuft der Antragsprozess für eine Ausfallbürgschaft ab?
Der Antrag erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Sie besprechen Ihr Vorhaben zunächst mit Ihrer Bank, die dann im Falle fehlender Sicherheiten den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt einreicht. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben und gibt bei positivem Ergebnis die Bürgschaftszusage an Ihre Bank.
Kann man die Ausfallbürgschaft mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben und der spezifischen Programmbedingungen oft möglich. Es ist ratsam, dies frühzeitig mit Ihrer Hausbank und gegebenenfalls der Bürgschaftsbank abzuklären, um eine optimale Finanzierungsstruktur zu gewährleisten.
Ähnliche Förderprogramme in Sachsen-Anhalt
Neben den Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Region:
- Investitionszuschüsse der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Digitalisierungsförderung für KMU in Sachsen-Anhalt
- KfW-Unternehmerkredit (bundesweit, auch in Sachsen-Anhalt nutzbar)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.