Bürgschaftsbank Niedersachsen antragsoffen

Ausfallbürgschaften Niedersachsen: Finanzierungshilfe für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Ausfallbürgschaften Niedersachsen der Bürgschaftsbank Niedersachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Finanzierung. Sie dienen als zusätzliche Sicherheit für Bankkredite, wenn konventionelle Sicherheiten nicht ausreichen. So können Sie Investitionen und Betriebsmittel trotz fehlender Sicherheiten realisieren.

Wer bekommt die Ausfallbürgschaft Niedersachsen und wofür?

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Ausfallbürgschaften an, um Unternehmen und Existenzgründern den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Wenn Sie als kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen oder als Existenzgründer in Niedersachsen ansässig sind und für Ihre Investitions- oder Betriebsmittelkredite nicht genügend Sicherheiten stellen können, kann eine Bürgschaft die Lösung sein. Dies betrifft Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe.

Die Bürgschaft deckt einen Teil des Kreditrisikos Ihrer Hausbank ab und ermöglicht Ihnen so, die benötigte Finanzierung zu erhalten. Die genaue Höhe der Bürgschaft richtet sich nach Ihrem individuellen Finanzierungsbedarf und den Konditionen der jeweiligen Bank. Detaillierte Informationen zu den Bürgschaftsquoten und Höchstbeträgen finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien der Bürgschaftsbank Niedersachsen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Niedersachsen ansässig ist.
  • Sie als kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen oder Existenzgründer Finanzierungsbedarf haben.
  • Ihre Hausbank zusätzliche Sicherheiten für einen Kredit benötigt.
  • Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Niedersachsens liegt.
  • Sie bereits ausreichende Sicherheiten für Ihre Bankfinanzierung haben.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Ihr Vorhaben nicht wirtschaftlich tragfähig ist.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen sind an Bankkredite gebunden, die für eine Vielzahl von wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben eingesetzt werden können. Dazu gehören:

  • Investitionen: Finanzierung von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder Geschäftsausstattungen.
  • Betriebsmittel: Absicherung von Liquidität für laufende Kosten, Materialeinkauf oder Personal.
  • Existenzgründungen: Unterstützung bei der Startfinanzierung neuer Unternehmen.
  • Unternehmensfestigung: Finanzierung von Wachstum, Erweiterungen oder Umstrukturierungen.

Die Bürgschaft selbst ist keine direkte Auszahlung, sondern eine Absicherung für Ihre Bank. Die förderfähigen Kosten sind somit die Kosten, die Sie über den durch die Bürgschaft abgesicherten Bankkredit finanzieren möchten. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorhaben den Richtlinien der Bürgschaftsbank entspricht und wirtschaftlich tragfähig ist.

So läuft der Antrag für Ausfallbürgschaften Niedersachsen

Der Antragsprozess für Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Hier ist der typische Ablauf:

  1. Beratung bei der Hausbank: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausbank über Ihr Finanzierungsvorhaben und Ihren Bedarf an einer Bürgschaft.
  2. Antragstellung durch die Hausbank: Ihre Hausbank prüft Ihr Vorhaben und reicht bei positivem Ergebnis den Bürgschaftsantrag digital bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen ein.
  3. Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und Ihre persönlichen Voraussetzungen.
  4. Bürgschaftszusage und Kreditvergabe: Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, auf deren Grundlage Ihre Hausbank den Kredit auszahlen kann.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Ausfallbürgschaften Niedersachsen

Förderart Bürgschaft
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Niedersachsen
Region Niedersachsen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften Niedersachsen

Was sind Ausfallbürgschaften genau?

Ausfallbürgschaften sind Bürgschaften, die von einer Bürgschaftsbank (hier: Bürgschaftsbank Niedersachsen) zugunsten einer Hausbank ausgestellt werden. Sie dienen dazu, das Risiko der Hausbank bei der Kreditvergabe zu mindern, falls der Kreditnehmer nicht genügend eigene Sicherheiten stellen kann. Die Bürgschaft wird erst fällig, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und alle anderen Sicherheiten verwertet wurden.

Wer kann Ausfallbürgschaften in Niedersachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Dies umfasst Unternehmen aus vielen Branchen, die für Investitionen oder Betriebsmittelkredite zusätzliche Sicherheiten benötigen.

Wie hoch ist die Bürgschaftssumme oder -quote?

Die genaue Höhe der Bürgschaftssumme und die Bürgschaftsquote sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf, der Art des Vorhabens und den jeweiligen Förderrichtlinien der Bürgschaftsbank Niedersachsen. Details hierzu erfahren Sie direkt bei Ihrer Hausbank oder in den offiziellen Richtlinien.

Kann ich die Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination von Ausfallbürgschaften mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben und die Kumulierungsregeln der jeweiligen Programme dies zulassen. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall durch Ihre Hausbank oder einen spezialisierten Förderberater ist hier ratsam.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist eine unzureichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des zu finanzierenden Vorhabens. Auch wenn der Antrag nicht vor dem sogenannten „Maßnahmebeginn“ gestellt wird (d.h. bevor verbindliche Verträge geschlossen oder Investitionen getätigt wurden), kann dies zur Ablehnung führen. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung des Antrags ist daher entscheidend.

Ähnliche Programme und weitere Finanzierungshilfen

Neben den Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Ihr Unternehmen in Niedersachsen unterstützen können:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.