Bürgschaftsbank Bayern laufend

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern: Ihre Finanzierung in sicheren Händen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Bayern
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürürze
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern sind ein zentrales Instrument, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern im Freistaat den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Sie decken fehlende Sicherheiten ab und ermöglichen so wichtige Investitionen oder Betriebsmittelfinanzierungen, insbesondere für Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gastgewerbe und Tourismus.

Die Bürgschaftsbank Bayern, in enger Kooperation mit der LfA Förderbank Bayern, bietet Ausfallbürgschaften an, um Unternehmen bei der Beschaffung von Fremdkapital zu unterstützen. Wenn Ihre Hausbank Ihr Vorhaben zwar für tragfähig hält, jedoch die notwendigen Sicherheiten fehlen, kann eine Bürgschaft die Lösung sein. Diese Bürgschaften richten sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Bayern, die in den Bereichen Handwerk, Handel, Gastgewerbe und Tourismus tätig sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Bayern ansässig ist und zu den KMU zählt.
  • Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr bestehendes Unternehmen festigen möchten.
  • Ihre Hausbank Ihr Finanzierungsvorhaben grundsätzlich unterstützt, aber Sicherheiten fehlen.
  • Sie in den Branchen Handwerk, Handel, Gastgewerbe oder Tourismus tätig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Bayern ansässig ist.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Ihre Bank das Vorhaben grundsätzlich nicht für tragfähig hält.
  • Sie bereits ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung stellen können.

Förderfähige Finanzierungen und Kosten

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern können für eine Vielzahl von Finanzierungen eingesetzt werden. Dazu zählen typischerweise:

  • Investitionen: Finanzierung von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder Betriebsausstattung.
  • Betriebsmittel: Absicherung von Liquiditätsbedarfen, Warenlagern oder Vorfinanzierungen.
  • Existenzgründungen: Kapital für den Start in die Selbstständigkeit.
  • Festigung: Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.

Die Bürgschaftsbank sichert dabei einen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab. Die genaue Höhe der Bürgschaft und die damit verbundenen Kosten sind individuell und richten sich nach dem Umfang des Vorhabens und der Bonität des Unternehmens. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien.

So läuft der Antrag für Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Der Antragsprozess für eine Ausfallbürgschaft ist in der Regel in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank zu bewerkstelligen. Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie und Ihre Bank bei diesem Prozess.

  1. Gespräch mit Ihrer Hausbank: Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an einer Bürgschaft zunächst mit Ihrer Hausbank. Sie ist Ihr erster Ansprechpartner.
  2. Antragstellung über die Bank: Ihre Hausbank stellt den Antrag auf Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern. Sie reicht die erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsübersicht, Sicherheitenprüfung etc.) ein.
  3. Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank prüft die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und die Notwendigkeit der Bürgschaft.
  4. Bürgschaftszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie und Ihre Bank eine Bürgschaftszusage, die die Kreditvergabe ermöglicht.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Bayern
Region Bayern
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu den Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Was sind Ausfallbürgschaften genau?

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der die Bürgschaftsbank erst dann für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einsteht, wenn alle anderen Verwertungsmöglichkeiten der Sicherheiten durch die Hausbank ausgeschöpft sind. Sie dient dazu, Kreditrisiken für die Hausbank zu minimieren, wenn diese keine ausreichenden eigenen Sicherheiten vom Kreditnehmer erhalten kann.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit Sitz in Bayern. Insbesondere Unternehmen aus dem Handwerk, Handel, Gastgewerbe und Tourismus können von diesem Programm profitieren, sofern sie ein tragfähiges Finanzierungsvorhaben haben, dem es an banküblichen Sicherheiten mangelt.

Für welche Finanzierungen werden Ausfallbürgschaften vergeben?

Die Bürgschaften können für Investitionskredite (z. B. für Maschinen, Gebäude), Betriebsmittelkredite (z. B. für Warenlager, Liquidität) sowie für Gründungs- und Festigungsfinanzierungen genutzt werden. Wichtig ist, dass das zugrundeliegende Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.

Wie hoch sind die Bürgschaftsbeträge und -quoten?

Die genaue Höhe der Bürgschaft und die Quote, die die Bürgschaftsbank vom Kreditrisiko übernimmt, sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom individuellen Finanzierungsvorhaben und den spezifischen Richtlinien ab. Für konkrete Zahlen verweisen wir auf die aktuelle Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank Bayern.

Was ist der häufigste Stolperstein bei der Beantragung?

Ein häufiger Stolperstein ist ein unzureichend ausgearbeiteter Businessplan oder ein nicht überzeugendes Finanzierungskonzept. Auch das Fehlen einer positiven Ersteinschätzung durch die Hausbank kann den Prozess erschweren. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich schlüssig und die Notwendigkeit der Bürgschaft klar darstellbar ist.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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