Regierungspräsidium Kassel (Hessen) laufend

Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) in Hessen sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) in Hessen unterstützt Unternehmen, Kommunen und Verbände bei der Ausbildung von Personen mit Förderbedarf. Ziel ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Anträge sind vor Ausbildungsbeginn zu stellen.

Der Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) ist ein hessisches Förderprogramm, das darauf abzielt, die Ausbildung von benachteiligten Personen zu unterstützen. Dies umfasst junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, oder die Gefahr laufen, ihre Ausbildung abzubrechen. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Arbeitgebern, von kleinen Betrieben bis hin zu Großunternehmen, sowie an Kommunen und Verbände, die sich dieser sozialen Verantwortung annehmen.

Durch den AKZ sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, um diesen Personenkreis in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Die Förderung soll dabei helfen, die spezifischen Herausforderungen zu meistern, die mit der Ausbildung von Benachteiligten verbunden sein können.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband in Hessen ansässig ist.
  • Sie eine Ausbildung für benachteiligte Personen anbieten möchten.
  • Sie eine Ausbildung in einer der förderfähigen Branchen (Dienstleistungen, Handel, Handwerk, u.a.) planen.
  • Sie den Antrag stellen, bevor die Ausbildung beginnt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihre Betriebsstätte außerhalb Hessens liegt.
  • Sie das Vorhaben bereits begonnen haben (z.B. Ausbildungsvertrag unterschrieben).
  • Sie eine Ausbildung für Personen ohne besonderen Förderbedarf planen.

Förderfähige Kosten und Voraussetzungen

Der Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte richtet sich an Arbeitgeber in Hessen, die Auszubildende mit spezifischen Förderbedarfen einstellen. Dazu gehören Unternehmen aller Größen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Die Branchenvielfalt ist groß und umfasst unter anderem Dienstleistungen, Handel, Handwerk, das produzierende Gewerbe, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Land-, Forst- und Fischwirtschaft.

Da die Förderhöhe und -quote im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt sind, ist es entscheidend, die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Regierungspräsidiums Kassel zu konsultieren. Diese gibt Aufschluss darüber, welche Kosten genau als förderfähig anerkannt werden und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Typischerweise umfassen förderfähige Kosten direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausbildung, die über die regulären Ausbildungskosten hinausgehen, um den Förderbedarf der Auszubildenden zu decken.

So läuft der Antrag für den Ausbildungskostenzuschuss

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Regierungspräsidiums Kassel, um alle Details zu Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und dem Antragsverfahren zu erfahren.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise, die den Förderbedarf der Auszubildenden belegen.
  3. Bewilligung und Durchführung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Ausbildung und den förderfähigen Maßnahmen beginnen.
  4. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss der Ausbildung oder während des Förderzeitraums ist ein Verwendungsnachweis über die entstandenen Kosten und deren Zweckmäßigkeit einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Regierungspräsidium Kassel (Hessen)
Region Hessen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Wer kann den Ausbildungskostenzuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Hessen, die benachteiligte Personen ausbilden möchten.

Was sind förderfähige Kosten?

Die genauen förderfähigen Kosten sind der aktuellen Förderrichtlinie des Regierungspräsidiums Kassel zu entnehmen. In der Regel handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen, die im Rahmen der Ausbildung von benachteiligten Personen entstehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt. Sie sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Regierungspräsidiums Kassel zu entnehmen.

Kann der AKZ mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Informationen zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen finden Sie in der Förderrichtlinie des Ausbildungskostenzuschusses für Benachteiligte. Es ist immer ratsam, die Kumulierungsregeln genau zu prüfen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Das bedeutet, wenn Sie das Ausbildungsverhältnis bereits begründet haben (z.B. durch Unterschrift des Ausbildungsvertrags), bevor der Antrag bewilligt wurde, entfällt der Förderanspruch in der Regel.

Ähnliche Förderprogramme in Hessen

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.