Land Niedersachsen, Bremen und Hamburg laufend

AUKM Förderung Landwirtschaft: Nachhaltige Bewirtschaftung in NDS, HB, BRE

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die AUKM Förderung Landwirtschaft bietet Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen und Verbände in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Ziel ist die nachhaltige, umwelt-, klima- und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Flächen. Die genaue Förderhöhe ist der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? – Die AUKM Förderung Landwirtschaft im Detail

Mit der AUKM Förderung unterstützen die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, Privatperson oder Verband dabei, Ihre Flächen umwelt-, klima- und naturschutzgerecht zu bewirtschaften. Das Programm zielt darauf ab, die Biodiversität zu stärken, Gewässer zu schützen und den Klimawandel abzumildern. Im Fokus stehen Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und einen deutlichen Mehrwert für die Umwelt schaffen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Details sich je nach gewähltem Modul und aktuellem Förderaufruf unterscheiden können. Eine genaue Übersicht über die spezifischen Konditionen und förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg führen.
  • Sie Privatperson oder ein Verband/eine Vereinigung mit landwirtschaftlich genutzten Flächen sind.
  • Sie sich für eine nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Bewirtschaftung engagieren möchten.
  • Ihre geplanten Maßnahmen über die gesetzlichen Standards hinausgehen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihre Flächen außerhalb der genannten Bundesländer liegen.
  • Ihre Bewirtschaftung bereits den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und keine zusätzlichen Umweltleistungen erbracht werden.
  • Sie ausschließlich eine reine Investitionsförderung suchen, ohne direkten Umweltbezug.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Die AUKM Förderung Landwirtschaft unterstützt eine breite Palette von Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Naturschutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise der Anbau bestimmter Kulturen zur Förderung der Biodiversität, der Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel, die Extensivierung von Grünland, Maßnahmen zum Gewässerschutz oder zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Die genauen förderfähigen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten sind in den landesspezifischen Richtlinien detailliert aufgeführt. Da keine pauschalen Förderhöhen oder Quoten genannt werden, ist es essenziell, die aktuell gültigen Richtlinien zu prüfen, um die spezifischen Konditionen für Ihr Vorhaben zu ermitteln.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die AUKM Förderung Landwirtschaft folgt den üblichen Schritten für Agrarförderprogramme. Es ist entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und die spezifischen Fristen der jeweiligen Förderaufrufe zu beachten.

  1. Information und Beratung – Informieren Sie sich über die aktuellen Module und Richtlinien der Länder Niedersachsen, Bremen oder Hamburg. Eine Erstberatung bei den zuständigen Behörden oder einer Förderberatung kann hilfreich sein.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle ein. Dies erfolgt in der Regel über digitale Portale oder Formulare.
  3. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen.
  4. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss der Maßnahmen legen Sie einen Verwendungsnachweis vor, um die zweckmäßige Nutzung der Fördermittel zu belegen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Region Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur AUKM Förderung Landwirtschaft

Wer kann die AUKM Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen mit Flächen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg, die sich zu nachhaltigen Bewirtschaftungsmethoden verpflichten.

Wie hoch ist die Förderung für nachhaltige Landwirtschaft?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen landesspezifischen Richtlinien und den aktuellen Förderaufrufen zu entnehmen. Das Programm vergibt Zuschüsse, deren Betrag von den spezifischen Maßnahmen und deren Umfang abhängt.

Was sind förderfähige Maßnahmen im Rahmen der AUKM?

Förderfähig sind Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Naturschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zum Gewässerschutz, zur Extensivierung oder zur Reduktion von Emissionen. Details hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie.

Kann ich die AUKM Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme entsprechen. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen. Prüfen Sie hierzu die jeweiligen Förderrichtlinien.

Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?

Die AUKM Förderung wird oft in Form von Förderaufrufen mit spezifischen Antragsfristen angeboten. Es ist daher unerlässlich, die aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Landesbehörden in Niedersachsen, Bremen und Hamburg regelmäßig zu prüfen und die Fristen genau einzuhalten. Eine frühzeitige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme ist zwingend erforderlich.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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