Bund (BMWE) laufend

Aquakultur und Fischwirtschaft: Nachhaltigkeit fördern – Ihr Kredit vom Bund

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesförderung „Aquakultur und Fischwirtschaft Nachhaltigkeit“ bietet allen Unternehmensgrößen einen zinsgünstigen Kredit für Investitionen in nachhaltige Projekte. Die Aquakultur Fischwirtschaft Förderung richtet sich an Betriebe der Land-, Forst- und Fischwirtschaft bundesweit, die ihre ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit verbessern möchten. Konditionen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was?

Das Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft Nachhaltigkeit“ ist ein Angebot des Bundes, um Unternehmen in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft bei der Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit, der dazu dient, die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit in der Aquakultur und Fischwirtschaft zu stärken. Ziel ist es, Betriebe bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Produktion, der Verbesserung des Tierwohls oder der effizienteren Nutzung von Ressourcen zu begleiten.

Die Förderung steht allen Unternehmensgrößen offen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die in Deutschland ansässig sind und Projekte mit nachhaltigem Charakter umsetzen möchten. Die genauen Konditionen des Kredits, wie Zinssätze und Laufzeiten, werden individuell festgelegt und sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen der Aquakultur oder Fischwirtschaft sind.
  • Sie nachhaltige Investitionen planen, z.B. in Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder Tierwohl.
  • Sie einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung dieser Vorhaben suchen.
  • Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen Bezug zu Nachhaltigkeit oder den genannten Branchen hat.
  • Sie einen direkten Zuschuss statt eines Kredits suchen.
  • Ihr Unternehmen außerhalb Deutschlands liegt.
  • Sie das Vorhaben bereits begonnen haben.

Welche Kosten sind förderfähig?

Grundsätzlich sind alle Investitionskosten förderfähig, die direkt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit in der Aquakultur und Fischwirtschaft in Verbindung stehen. Dazu können beispielsweise Ausgaben für neue, energieeffizientere Anlagen, Technologien zur Wasseraufbereitung und -wiederverwendung, Systeme zur Verbesserung des Tierwohls oder zur Reduzierung von Emissionen gehören. Auch Kosten für notwendige Planungsleistungen können berücksichtigt werden. Die genaue Definition förderfähiger Kosten entnehmen Sie bitte der detaillierten Förderrichtlinie des Programms.

So läuft der Antrag

  1. Beratung und Vorbereitung – Informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen des Programms. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Förderberater kann hilfreich sein.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Achten Sie auf die Einhaltung aller Formvorschriften.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Kreditkonditionen.
  4. Umsetzung des Vorhabens – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Umsetzung Ihrer nachhaltigen Investitionen beginnen.
  5. Nachweise und Monitoring – Dokumentieren Sie die Durchführung des Vorhabens und reichen Sie die notwendigen Verwendungsnachweise ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms „Aquakultur und Fischwirtschaft Nachhaltigkeit“

Förderart Kredit
Förderquote individuell, siehe Richtlinie
Höchstbetrag individuell, siehe Richtlinie
Fördergeber Bund (BMWE)
Region Bundesweit
Zielgruppe Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Aquakultur- und Fischwirtschafts-Förderung

Wer kann die Aquakultur Fischwirtschaft Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – die im Bereich Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen in diesen Sektoren zu unterstützen.

Wie hoch ist der Kreditbetrag oder die Förderquote?

Da es sich um einen Kredit handelt, gibt es keine feste Förderquote im Sinne eines Zuschusses. Die Konditionen des Kredits, einschließlich des möglichen Kreditbetrags und der Zinssätze, werden individuell auf Basis des Vorhabens und der Bonität des Antragstellers festgelegt. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit in der Aquakultur und Fischwirtschaft verbessern. Dies umfasst beispielsweise Projekte zur Ressourceneffizienz, zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, zur Verbesserung des Tierwohls oder zur Anpassung an den Klimawandel. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen und Modernisierungen.

Kann der Kredit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben der EU entsprechen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit einem spezialisierten Förderberater zu klären, um eine korrekte Abwicklung sicherzustellen und eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der offiziellen Antragstellung oder Bewilligung. Wenn Sie bereits verbindliche Bestellungen getätigt oder Verträge unterzeichnet haben, bevor Ihr Antrag bearbeitet wurde, kann dies zum Ausschluss von der Förderung führen. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.