Land Sachsen-Anhalt laufend

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Sachsen-Anhalt: Zuschüsse für Landwirte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das **Agrarinvestitionsförderungsprogramm Sachsen-Anhalt** (AFP-Richtlinie) unterstützt kleine, mittlere und Kleinstunternehmen der Landwirtschaft bei Investitionen in ländliche Entwicklung. Es bietet Zuschüsse und Bürgschaften. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie, da diese je nach Vorhaben variieren kann.

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Sachsen-Anhalt ist ein wichtiges Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu stärken und eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern. Als Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft können Sie von diesem Programm profitieren, wenn Sie in Sachsen-Anhalt ansässig sind und die Kriterien für kleine, mittlere oder Kleinstunternehmen erfüllen. Es zielt darauf ab, Modernisierungen und strukturelle Anpassungen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen beitragen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen der Landwirtschaft sind.
  • Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt hat.
  • Sie in die Modernisierung oder Entwicklung Ihres Betriebs investieren möchten.
  • Sie die detaillierten Voraussetzungen der AFP-Richtlinie erfüllen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft zuzuordnen ist.
  • Sie kein kleines, mittleres oder Kleinstunternehmen sind.
  • Ihr Investitionsvorhaben bereits begonnen wurde.
  • Sie außerhalb von Sachsen-Anhalt ansässig sind.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die genauen förderfähigen Kosten und Vorhaben sind in der AFP-Richtlinie detailliert aufgeführt. In der Regel umfasst dies Investitionen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung der Umweltleistung oder zur Anpassung an neue Marktbedingungen beitragen. Dazu können beispielsweise der Bau oder die Modernisierung von Betriebsgebäuden, der Erwerb moderner Maschinen oder die Einführung innovativer Verfahren gehören. Nicht förderfähig sind üblicherweise Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungscharakter oder rein betriebliche Ausgaben. Für eine präzise Prüfung Ihrer Kosten empfehlen wir einen Blick in die aktuelle Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich ausführlich über die aktuelle AFP-Richtlinie und die spezifischen Förderaufrufe in Sachsen-Anhalt.
  2. Antragsunterlagen zusammenstellen – Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor, darunter detaillierte Beschreibungen Ihres Vorhabens,Kostenkalkulationen und Nachweise der Unternehmensgröße.
  3. Antrag einreichen – Stellen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt. Beachten Sie dabei unbedingt die Fristen und die Formvorschriften.
  4. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Vorhaben umsetzen – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens beginnen.
  6. Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um die ordnungsgemäße Nutzung der Fördermittel zu belegen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Agrarinvestitionsförderungsprogramms Sachsen-Anhalt

Förderart Zuschuss, Bürgschaft
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Zielgruppe kleine, mittlere und Kleinstunternehmen der Landwirtschaft
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm Sachsen-Anhalt

Wer kann das Agrarinvestitionsförderungsprogramm in Sachsen-Anhalt beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und Kleinstunternehmen der Landwirtschaft mit einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die genauen Kriterien für die Unternehmensgröße und die Definition der Landwirtschaft sind in der Richtlinie festgelegt.

Wie hoch ist die Förderung im AFP Sachsen-Anhalt?

Die Förderhöhe und -quote sind im amtlichen Datensatz nicht pauschal genannt und variieren je nach Art des Vorhabens und den jeweiligen Förderaufrufen. Verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen AFP-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Investitionen werden gefördert?

Grundsätzlich werden Investitionen gefördert, die zur Modernisierung und strukturellen Anpassung landwirtschaftlicher Betriebe beitragen. Dies umfasst beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Gebäuden, den Erwerb von Maschinen oder die Einführung umweltfreundlicher Technologien. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie definiert.

Muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden?

Ja, es ist zwingend erforderlich, den Antrag zu stellen und die Bewilligung abzuwarten, bevor Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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