Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

6G Förderung: Projekte für nachhaltige Vernetzung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die 6G Förderung unterstützt F&E-Projekte zur nachhaltigen, resilienten und intelligenten Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. Der Bund gewährt die Mittel als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach spezifischem Aufruf – siehe Förderrichtlinie.

6G Förderung: Ziel und Ausrichtung des Bundesprogramms

Mit der staatlichen Initiative fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtungsweisende Projekte rund um den Mobilfunkstandard der sechsten Generation. Die 6G Förderung zielt darauf ab, technologische Souveränität, Energieeffizienz und Resilienz in digitalen Infrastrukturen frühzeitig aufzubauen.

Gefördert werden Konsortien und Einzelprojekte, die innovative Lösungen für Industrie, Mobilität, Gesundheit und regionale Infrastrukturen entwickeln. Die Zuwendung erfolgt in Form von Projektzuschüssen. Konkrete Förderquoten und Maximalbeträge richten sich stets nach den jeweiligen Bekanntmachungen und Modulen der Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmens-, Hochschul- oder Forschungspartner Forschungsfragen zu 6G lösen wollen.
  • Ihr Vorhaben auf nachhaltige, intelligente und hochsichere Vernetzung einzahlt.
  • Sie Kooperationsprojekte in zukunftsweisenden Branchen planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um rein kommerzielle Standard-IT-Beschaffungen ohne F&E-Charakter handelt.
  • Das Vorhaben vor der formellen Antragstellung bereits begonnen wurde.
  • Kein Bezug zu 6G-Technologien oder Kommunikationsinfrastrukturen besteht.

Gegenstand der Förderung und erstattungsfähige Ausgaben

Im Rahmen der Programmlinie werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Dazu gehören personelle Kapazitäten, projektbezogene Hardware- und Softwareaufwände sowie Instrumente für Testbeds und Laboraufbauten. Die förderfähigen Kosten bemessen sich an den projektbezogenen F&E-Ausgaben gemäß der jeweiligen Bekanntmachung des BMBF.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Skizzeneinreichung: Häufig erfolgt die Antragstellung in einem zweistufigen Verfahren über den beauftragten Projektträger.
  2. Formaler Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines ausführlichen Antrags aufgerufen.
  3. Prüfung und Zuwendungsbescheid: Nach rechtlicher Prüfung ergeht der formelle Bescheid durch das Bundesministerium bzw. den Projektträger.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag oder die Projektskizze stets fristgerecht und beginnen Sie mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung bzw. Erteilung des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Bereits ein rechtlich verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag vor diesem Zeitpunkt führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Förderquote je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Bekanntmachung – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit (Deutschland)
Zielgruppe Unternehmen (KMU & Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur 6G Förderung

Wer ist für die 6G Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Wie hoch ist die Förderquote für Unternehmen?

Die konkrete Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht auf eine Pauschalzahl festgelegt. Sie unterscheidet sich je nach spezifischem Aufruf, Modul und Beihilferahmen – siehe Förderrichtlinie.

Welche Förderbereiche deckt das Programm ab?

Das Programm deckt F&E-Projekte in den Feldern Digitalisierung, forschungsintensive Technologien, Mobilität, digitale Infrastruktur, Regionalförderung sowie Gesundheit und Soziales ab.

Wann muss der Förderantrag eingereicht werden?

Der Antrag beziehungsweise die Projektskizze muss im Rahmen der vom BMBF veröffentlichten Aufrufe eingereicht werden – zwingend vor Beginn der jeweiligen Projektmaßnahmen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.