Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG BW) laufend

Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung in Baden-Württemberg sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
In Baden-Württemberg unterstützt das Programm „Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung“ Unternehmen jeder Größe bei Wachstumsvorhaben und der Sicherung ihrer Existenz. Durch stille Beteiligungen erhalten Sie Eigenkapital zur Stärkung der Finanzierungsbasis, ohne Sicherheiten stellen zu müssen. Die Konditionen richten sich nach dem individuellen Vorhaben und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm ist für alle Branchen offen.

Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung: Wer bekommt was?

Dieses Förderprogramm der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG BW) richtet sich an alle Unternehmen mit Sitz im Land, die ihre Wachstumsstrategie umsetzen oder ihre wirtschaftliche Stabilität festigen möchten. Es bietet eine flexible Form der Eigenkapitalstärkung durch stille Beteiligungen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit baden-württembergischer Unternehmen langfristig zu sichern und ihre Innovationskraft zu stärken, indem die Kapitalbasis ohne die Belastung durch zusätzliche Bankkredite oder Sicherheiten gestärkt wird. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Beteiligung werden individuell im Rahmen der Antragstellung festgelegt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg ansässig ist.
  • Sie Wachstum finanzieren oder die Unternehmenssicherung stärken möchten.
  • Sie Eigenkapital stärken wollen, ohne Sicherheiten zu stellen.
  • Sie eine flexible Finanzierungslösung für alle Branchen suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie einen direkten Investitionszuschuss suchen.
  • Ihr Unternehmen nicht in Baden-Württemberg liegt.
  • Sie bereits umfangreiche Bankkredite ohne Eigenkapitalbasis aufnehmen können.

Was wird gefördert?

Beteiligungen dienen grundsätzlich der Stärkung der Eigenkapitalbasis für Investitionen in Wachstum (Expansion), Digitalisierung, Innovation, Markterschließung oder zur allgemeinen Unternehmenssicherung. Konkrete förderfähige Kosten im Sinne eines Zuschussprogramms sind hier nicht im Detail aufgeführt, da die Beteiligung primär die Liquidität und Solvenz des Unternehmens stärkt. Typische Anwendungsfälle sind die Finanzierung von Betriebsmitteln, der Erwerb von Maschinen und Anlagen, die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie die Stärkung der Bilanzstruktur.

So läuft der Antrag

  1. Kontaktaufnahme – Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG BW) auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu klären.
  2. Antragstellung – Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen inklusive Businessplan, detaillierter Finanzierungsübersicht und aktuellen Jahresabschlüssen bei der MBG BW ein.
  3. Prüfung und Verhandlung – Die MBG BW prüft Ihr Vorhaben umfassend, bewertet die wirtschaftlichen Perspektiven und verhandelt die individuellen Konditionen der Beteiligung.
  4. Vertragsabschluss – Nach erfolgreicher Prüfung und Einigung auf die Konditionen wird der Beteiligungsvertrag geschlossen und die Mittel gemäß der Vereinbarung ausgezahlt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Beteiligung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG BW)
Region Baden-Württemberg
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zu Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung

Ist mein Unternehmen für eine Beteiligung berechtigt?

Ja, das Programm richtet sich an Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen aller Branchen mit Sitz in Baden-Württemberg. Entscheidend ist ein schlüssiges Konzept für Expansion, Sicherung oder andere strategische Vorhaben.

Wie hoch ist die Beteiligung, die ich erhalten kann?

Die Höhe der Beteiligung ist nicht pauschal festgelegt. Sie wird individuell auf Basis Ihres Finanzierungsbedarfs und der Bewertung Ihres Vorhabens durch die MBG BW bestimmt. Details hierzu entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Muss ich Sicherheiten für eine Beteiligung stellen?

Ein großer Vorteil stiller Beteiligungen ist, dass in der Regel keine banküblichen Sicherheiten gestellt werden müssen. Die Beteiligung stärkt Ihr Eigenkapital und verbessert Ihre Bonität gegenüber Banken.

Kann ich diese Beteiligung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter Beachtung der jeweils geltenden Beihilferegelungen (z. B. De-minimis, AGVO) grundsätzlich möglich. Es ist ratsam, dies frühzeitig mit der MBG BW und gegebenenfalls einem Förderberater abzustimmen, um Kumulierungsprobleme zu vermeiden.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Häufige Ablehnungsgründe sind unzureichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens, fehlende Eigenkapitalquote, unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen sowie fehlende Plausibilität der Unternehmensstrategie. Eine detaillierte Vorbereitung und realistische Planung sind entscheidend.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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