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De-minimis-Beihilfen im Fischerei- & Aquakultursektor: Förderung für Ihr Unternehmen

Geprüft am 29.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Sonstige
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die De-minimis Fischerei Aquakultur Beihilfen des Bundes unterstützen Unternehmen in diesen Sektoren mit geringfügigen Beihilfen. Diese Rahmenregelung ermöglicht die Förderung verschiedener Vorhaben, ohne eine beihilferechtliche Anmeldung bei der EU-Kommission zu erfordern. Prüfen Sie die spezifischen Richtlinien für Ihr Vorhaben, da Förderhöhen variieren.

Wer bekommt was?

Die De-minimis-Regelung im Fischerei- und Aquakultursektor bietet Unternehmen die Möglichkeit, geringfügige staatliche Beihilfen zu erhalten. Diese Unterstützung ist primär dazu gedacht, kleinere Investitionen oder Betriebskosten zu decken, die sonst aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht gefördert würden. Sie richtet sich an alle Unternehmensgrößen, die in diesen spezifischen Sektoren in Deutschland tätig sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen im Fischerei- oder Aquakultursektor tätig ist.
  • Sie kleinere Investitionen oder Betriebskosten finanzieren möchten.
  • Sie die Kumulierungsgrenzen der De-minimis-Verordnung einhalten können.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie Projekte mit hohem Investitionsvolumen planen, die über die De-minimis-Grenzen hinausgehen.
  • Ihr Unternehmen nicht klar dem Fischerei- oder Aquakultursektor zuzuordnen ist.
  • Sie bereits das maximale De-minimis-Volumen ausgeschöpft haben.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der De-minimis Fischerei Aquakultur Beihilfen sind typischerweise kleinere Investitionen in Betriebsmittel, Ausrüstung oder auch Beratungsleistungen förderfähig. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten hängt von der jeweiligen nationalen Umsetzungsrichtlinie ab. Es ist entscheidend, dass die Ausgaben einen direkten Bezug zur Tätigkeit im Fischerei- oder Aquakultursektor haben und die De-minimis-Obergrenzen nicht überschreiten.

So läuft der Antrag

Der Antragsablauf für De-minimis Fischerei Aquakultur Beihilfen ist in der Regel unkomplizierter als bei großen Förderprogrammen.

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich über die aktuelle nationale Umsetzungsrichtlinie und die spezifischen Voraussetzungen.
  2. Antrag stellen – Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein, oft in Verbindung mit dem jeweiligen Förderprojekt.
  3. Bescheinigung erhalten – Nach Bewilligung erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung, die Sie für weitere Beihilfen vorlegen müssen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Sonstige
Förderquote variabel – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag variabel – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Region Bund
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu De-minimis Fischerei Aquakultur

Was sind De-minimis Fischerei Aquakultur Beihilfen?

De-minimis Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor sind staatliche Unterstützungen geringfügigen Umfangs, die unter bestimmten Schwellenwerten liegen und daher nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Sie dienen der Förderung von Unternehmen in diesen spezifischen Sektoren.

Wer kann De-minimis Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, die im Fischerei- oder Aquakultursektor in Deutschland tätig sind. Die genauen Kriterien sind in der jeweiligen nationalen Umsetzungsrichtlinie festgelegt.

Welche Vorhaben werden über De-minimis gefördert?

Typischerweise können kleinere Investitionen in Betriebsmittel, Ausrüstung, Beratungsleistungen oder auch bestimmte Betriebskosten gefördert werden. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen direkten Bezug zum Fischerei- oder Aquakultursektor haben.

Wie hoch ist die De-minimis-Förderung im Fischerei- und Aquakultursektor?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind variabel und nicht zentral festgelegt. Sie hängen von der spezifischen nationalen Umsetzungsrichtlinie und dem konkreten Vorhaben ab.

Wo finde ich weitere Informationen zu den De-minimis Beihilfen?

Die detaillierten Bestimmungen und die aktuelle Richtlinie finden Sie auf der Förderdatenbank des Bundes. Es ist ratsam, diese Quelle regelmäßig zu prüfen, da sich Konditionen ändern können.

Ähnliche Förderprogramme für Sie

Neben den De-minimis-Regelungen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor. Prüfen Sie beispielsweise die Bundesprogramme zur ländlichen Entwicklung oder spezifische Förderungen für Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, die über die De-minimis-Grenzen hinausgehen können. Auch allgemeine KMU-Förderungen können relevant sein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.