Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) laufend

ESF Sozialpartnerrichtlinie: Förderung für Wandel der Arbeit

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ unterstützt Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen bundesweit mit Zuschüssen. Ziel ist die Gestaltung des Arbeitswandels, die Förderung von Weiterbildung und die Stärkung der Gleichstellung. Die konkreten Förderhöhen für die ESF Sozialpartnerrichtlinie Förderung sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Das ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Es richtet sich an Akteure, die den strukturellen Wandel in der Arbeitswelt aktiv mitgestalten wollen. Im Fokus stehen Projekte, die innovative Ansätze zur Weiterbildung entwickeln, die berufliche Gleichstellung voranbringen und soziale Innovationen in Unternehmen etablieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen den Wandel der Arbeit aktiv gestalten möchten.
  • Sie als Bildungseinrichtung innovative Weiterbildungskonzepte entwickeln.
  • Ihr Verband oder Ihre Vereinigung Projekte zur Gleichstellung plant.
  • Sie Maßnahmen in den Branchen Dienstleistungen, Handel, Handwerk oder produzierendes Gewerbe umsetzen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen Bezug zum Wandel der Arbeitswelt, Weiterbildung oder Gleichstellung hat.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben.
  • Sie ausschließlich eine Investition in Sachanlagen planen.
  • Ihr Unternehmen nicht in Deutschland ansässig ist.

Die ESF Sozialpartnerrichtlinie Förderung zielt primär auf die Finanzierung von Personal-, Sach- und Gemeinkosten ab, die direkt mit der Projektumsetzung im Zusammenhang stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, für Personal zur Projektkoordination und -umsetzung, für externe Expertise sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in der aktuellen Richtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die ESF Sozialpartnerrichtlinie Förderung erfolgt in der Regel in mehreren Schritten über die Regiestelle „Wandel der Arbeit“. Dies beinhaltet meist eine Projektskizze und bei positiver Bewertung einen detaillierten Antrag. Es ist entscheidend, die spezifischen Fristen und Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufs genau zu beachten.

  1. Informationsphase – Informieren Sie sich über aktuelle Förderaufrufe und deren Schwerpunkte auf der Webseite des Programms oder der Regiestelle.
  2. Projektskizze einreichen – Erstellen und reichen Sie eine Projektskizze ein, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele und die Partner darlegen.
  3. Antragstellung – Bei positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags aufgefordert.
  4. Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie das Projekt um und dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Region Bund (bundesweit)
Status laufend (mit Förderaufrufen)
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Häufige Fragen zur ESF Sozialpartnerrichtlinie

Wer kann eine Förderung über die ESF Sozialpartnerrichtlinie erhalten?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Ziel ist es, Akteure zu unterstützen, die sich aktiv für den Wandel der Arbeit, Weiterbildung und Gleichstellung einsetzen.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach Förderaufruf und Projektart. Grundsätzlich werden Zuschüsse für Personal-, Sach- und Gemeinkosten gewährt, die direkt mit den Projektzielen im Bereich Arbeitswandel, Weiterbildung und Gleichstellung verbunden sind. Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie.

Was bedeutet „Wandel der Arbeit“ im Kontext dieser Richtlinie?

Der „Wandel der Arbeit“ umfasst alle Veränderungen in der Arbeitswelt, die durch Digitalisierung, ökologische Transformation, demografischen Wandel und gesellschaftliche Entwicklungen ausgelöst werden. Die Richtlinie fördert Projekte, die diesen Wandel sozialpartnerschaftlich gestalten, beispielsweise durch Qualifizierung, Anpassung von Arbeitsabläufen oder die Förderung von Diversität.

Kann die ESF Sozialpartnerrichtlinie mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich ist eine Doppelförderung gleicher Kosten durch verschiedene öffentliche Programme ausgeschlossen. Eine Kombination ist unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der beihilferechtlichen Regelungen (z.B. De-minimis oder AGVO) möglich. Prüfen Sie dies immer im Einzelfall und klären Sie es vorab mit der Regiestelle.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung des Antrags?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Projekt bereits begonnen hat – zum Beispiel durch die Beauftragung von Dienstleistungen oder Personal – bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein mangelnder Bezug zu den Programmschwerpunkten können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.