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GuM Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen: Förderung für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen bietet Zuschüsse für Unternehmen aller Größen, Hochschulen und Verbände. Sie unterstützt Projekte in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die genaue Förderhöhe ist der Richtlinie zu entnehmen. Die GuM Kreativwirtschaft Hessen ist ein wichtiges Instrument für Wachstum in der Region.

Wer bekommt was? Einordnung der GuM Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) richtet sich an Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen. Sie erhalten Zuschüsse für Vorhaben, die zur Stärkung und Entwicklung dieser Schlüsselbranche beitragen. Das Programm ist bewusst breit gefasst und adressiert sowohl kleine Start-ups als auch etablierte Großunternehmen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Kreativszene zu steigern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Ihr Verband in Hessen ansässig ist.
  • Sie in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind.
  • Sie ein konkretes Projekt planen, das die Branche stärkt.
  • Sie einen Zuschuss für Ihr Vorhaben benötigen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft liegt.
  • Ihr Standort nicht in Hessen ist.
  • Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben (Maßnahmebeginn).

Förderfähige Kosten und Projektarten

Was genau als förderfähige Kosten anerkannt wird, ist detailliert in der jeweiligen Förderrichtlinie zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Kultur- und Kreativwirtschaft beschrieben. Typischerweise zählen hierzu Ausgaben für Personal, externe Dienstleistungen, Investitionen in Sachmittel oder Marketingmaßnahmen, sofern sie direkt dem geförderten Vorhaben dienen und nachweisbar sind. Es ist entscheidend, dass alle Ausgaben im Einklang mit den Programmzielen stehen und vor Antragstellung nicht bereits getätigt wurden.

So läuft der Antrag für die GuM Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen

  1. Richtlinie prüfen – Machen Sie sich mit den aktuellen Förderbedingungen und dem Umfang der GuM Kreativwirtschaft Hessen vertraut.
  2. Konzept erstellen – Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen und erwarteten Ergebnisse klar beschreibt.
  3. Antrag einreichen – Füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
  4. Bewilligung abwarten – Beginnen Sie Ihr Vorhaben erst nach Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheides.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Kultur- und Kreativwirtschaft

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) Kultur- und Kreativwirtschaft

Wer kann die GuM Kreativwirtschaft Hessen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen tätig sind und dort ihren Sitz haben.

Wie hoch ist die Förderung der GuM Kultur- und Kreativwirtschaft?

Die genaue Höhe der Förderung und die Förderquote variieren je nach spezifischem Modul und Förderaufruf. Eine konkrete Angabe ist ohne Kenntnis des jeweiligen Moduls nicht möglich; bitte entnehmen Sie die Details der aktuellen Förderrichtlinie.

Was sind typische förderfähige Projekte?

Typische förderfähige Projekte umfassen Vorhaben, die die Entwicklung und Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen vorantreiben. Dazu gehören beispielsweise Innovationsprojekte, Digitalisierungsvorhaben, Marketingstrategien oder die Erschließung neuer Märkte.

Kann die GuM mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber immer im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) stehen und im Antrag offengelegt werden. Prüfen Sie die spezifischen Regeln in der Richtlinie.

Wo finde ich die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare?

Die aktuellen Richtlinien und alle notwendigen Antragsformulare finden Sie in der Regel auf der Webseite der Förderdatenbank des Bundes oder direkt bei der zuständigen hessischen Landesbank bzw. dem Fachministerium.

Ähnliche Förderprogramme in Hessen für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Neben der GuM Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es weitere Möglichkeiten zur Förderung Ihrer Projekte in Hessen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.