Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) laufend prüfen

Nachhaltige Mobilität NRW: Zuschüsse für zukunftsfähige Infrastruktur

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Programm „Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen“ Projekte, die zukunftsfähige Mobilitätslösungen entwickeln und implementieren. Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die innovative Infrastruktur- und Smart-City-Konzepte zur nachhaltigen Mobilität in NRW vorantreiben. Die Förderhöhe ist projektindividuell und richtet sich nach der jeweiligen Richtlinie.

Zuschüsse für nachhaltige Mobilität in Nordrhein-Westfalen

Mit den „Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Akteure dabei, innovative Mobilitätskonzepte für eine klimafreundliche und effiziente Fortbewegung zu realisieren. Ziel ist es, die Lebensqualität in städtischen Gebieten zu verbessern, Emissionen zu reduzieren und die Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger zu optimieren. Das Programm adressiert dabei eine breite Palette an Vorhaben, von digitaler Infrastruktur bis hin zu neuen Serviceangeboten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Kommune, ein Unternehmen (KMU), eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Nordrhein-Westfalen sind.
  • Sie Projekte zur Infrastruktur, Mobilität oder Smart Cities in städtischen Regionen planen.
  • Ihr Vorhaben die Vernetzung und Nachhaltigkeit des städtischen Verkehrs maßgeblich verbessert.
  • Sie innovative Ansätze zur Reduzierung von Emissionen und zur Steigerung der Lebensqualität verfolgen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt ausschließlich außerhalb städtischer Regionen oder Nordrhein-Westfalens liegt.
  • Ihr Vorhaben keine direkten Beiträge zur nachhaltigen Mobilität oder Smart-City-Entwicklung leistet.
  • Sie ein Großunternehmen sind oder keine der genannten antragsberechtigten Einrichtungen vertreten.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger und vernetzter Mobilitätskonzepte dienen. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in digitale Infrastruktur für intelligente Verkehrssysteme, die Entwicklung neuer Mobilitätsdienstleistungen oder die Erprobung innovativer Technologien im urbanen Raum. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und Module entnehmen Sie bitte der detaillierten Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen: Informieren Sie sich ausführlich über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe des Programms.
  2. Konzeptentwicklung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Vernetzung und Innovation erfüllt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über die im Aufruf genannten Kanäle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Prüfung & Bescheid: Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Umsetzung & Nachweis: Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen und müssen die Verwendung der Mittel gemäß den Richtlinien nachweisen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie)
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu „Nachhaltige Mobilität NRW“

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen (kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Projektstandort in Nordrhein-Westfalen. Großunternehmen sind von dieser spezifischen Förderung ausgeschlossen.

Welche Art von Projekten wird unterstützt?

Das Programm fokussiert auf Projekte, die die nachhaltige und vernetzte Mobilität in städtischen Regionen fördern. Dazu gehören Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität und Smart Cities, die beispielsweise zur Reduzierung von Emissionen, zur Verbesserung der Verkehrseffizienz oder zur Entwicklung neuer Mobilitätsdienstleistungen beitragen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die genaue Förderquote und der maximale Förderbetrag sind im offiziellen Datensatz nicht pauschal beziffert und hängen von den spezifischen Modulen und den jeweiligen Förderaufrufen ab. Für verbindliche Angaben konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Das Programm wird im Rahmen von Förderaufrufen durchgeführt, die spezifische Antragsfristen festlegen. Es ist daher wichtig, regelmäßig die offizielle Förderrichtlinie und die Bekanntmachungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen. Der Status ist als „laufend prüfen“ zu betrachten.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein sehr häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Falls Sie bereits vor Einreichung des vollständigen Antrags mit Ihrem Projekt begonnen haben – sei es durch die Vergabe von Aufträgen oder den Kauf von Material – kann Ihr Förderanspruch erlöschen. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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