Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG SH) laufend

Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH): Beteiligungskapital für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigstein Kürze
Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) unterstützt Unternehmen aller Größen im Bundesland Schleswig-Holstein mit Beteiligungskapital. Dies stärkt Ihre Eigenkapitalbasis und ermöglicht Investitionen in Wachstum und Innovation, ohne die Liquidität durch klassische Bankkredite zu belasten. Es richtet sich an alle Branchen, von Dienstleistungen über Handwerk bis zum produzierenden Gewerbe.

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen im nördlichsten Bundesland. Er richtet sich an Betriebe jeder Größe, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die in Schleswig-Holstein ansässig sind und ihre Finanzierungsstruktur diversifizieren möchten. Durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital können Unternehmen notwendige Investitionen tätigen, Wachstumschancen nutzen oder die Unternehmensnachfolge sichern, ohne dabei auf klassische Bankkredite angewiesen zu sein.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
  • Sie eine Stärkung Ihrer Eigenkapitalbasis anstreben.
  • Sie Investitionen in Wachstum, Innovation oder Nachfolge planen.
  • Sie eine Alternative zu traditionellen Bankkrediten suchen.
  • Ihr Unternehmen einer der förderfähigen Branchen (Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe) angehört.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Schleswig-Holsteins liegt.
  • Sie ausschließlich einen klassischen Investitionszuschuss suchen.
  • Sie keine Beteiligung an Ihrem Unternehmen wünschen.

Förderfähige Kosten und Einsatzbereiche

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein ist als Beteiligungsfinanzierung konzipiert, was bedeutet, dass er direkt in Ihr Unternehmen investiert. Die Mittel können flexibel für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, die der Stärkung und Entwicklung Ihres Unternehmens dienen. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in neue Maschinen und Anlagen, die Erweiterung von Produktionskapazitäten, die Finanzierung von Forschung und Entwicklung, die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten oder die Sicherstellung der Unternehmensnachfolge. Da es sich um Beteiligungskapital handelt, werden die Mittel nicht als Kredit gewährt, sondern fließen als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Ihr Unternehmen.

So läuft der Antrag für den Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein

  1. Ersteinschätzung und Beratung: Nehmen Sie Kontakt mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG SH) auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit zu erhalten.
  2. Antragstellung und Unterlagen: Reichen Sie einen detaillierten Antrag mit allen erforderlichen Unternehmensunterlagen, Businessplänen und Finanzprognosen ein.
  3. Prüfung und Due Diligence: Ihr Antrag wird umfassend geprüft, was eine detaillierte Analyse Ihres Unternehmens und des Vorhabens (Due Diligence) einschließt.
  4. Beteiligungsvertrag: Bei positiver Prüfung wird ein Beteiligungsvertrag ausgearbeitet und abgeschlossen.
  5. Auszahlung der Mittel: Nach Vertragsabschluss erfolgt die Auszahlung des Beteiligungskapitals.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)

Förderart Beteiligung
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG SH)
Region Schleswig-Holstein
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)

Wer ist antragsberechtigt für den Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.

Wie hoch ist die Beteiligung durch den MSH?

Die genaue Höhe der Beteiligung ist nicht pauschal festgelegt und hängt vom individuellen Vorhaben und Bedarf des Unternehmens ab. Konkrete Angaben zu Förderquoten oder Höchstbeträgen entnehmen Sie bitte direkt der aktuellen Förderrichtlinie des Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein oder kontaktieren Sie die MBG SH für eine individuelle Beratung.

Was sind förderfähige Einsatzbereiche der Beteiligung?

Das Beteiligungskapital kann für eine Vielzahl von unternehmerischen Zwecken eingesetzt werden, die der Stärkung der Eigenkapitalbasis dienen. Dazu gehören Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter, Betriebsmittel, Forschung und Entwicklung, Digitalisierungsprojekte oder die Finanzierung von Unternehmenswachstum und Nachfolgeregelungen.

Kann der Mittelstandsfonds mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Beteiligungen des MSH mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und beihilferechtlich abgestimmt werden. Es ist ratsam, dies frühzeitig mit der MBG SH zu klären, um mögliche Überschneidungen oder Ausschlusskriterien zu vermeiden.

Ähnliche Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Neben dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein gibt es weitere attraktive Förderoptionen für Unternehmen im Land. Dazu zählen beispielsweise der Mikromezzaninfonds Deutschland für kleinere Vorhaben oder landesspezifische Investitionszuschüsse Schleswig-Holstein, die je nach Art des Vorhabens und Unternehmensgröße infrage kommen können. Eine umfassende Übersicht finden Sie in unserer Kategorie Investitionsförderung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.